Nachrichten und Neuigkeiten

Banner RamaDama 728px Internet adobe express

Im Jahr 2022 initiierten 1. Bürgermeister Josef Beham und der Marktgemeinderat eine Landschaftssäuberungsaktion. Die einzelnen Fraktionen hatten gemeinsam angeregt, einen jährlichen „Rama-Dama“ ins Leben zu rufen.

Freiwillige Helfer können sich ab 11.03.2024 im Rathaus anmelden und eine Ausrüstung, bestehend aus Müllsäcken und Handschuhen, abholen. Bei der Anmeldung wird um Name, Telefonnummer, Anzahl der Helfer (sofern in Gruppen gesammelt wird) und um Angabe des Bereichs, wo gesammelt wird, gebeten.
Bei der Müllsammlung sollten unbedingt Handschuhe getragen werden, ideal wären Greifer. Bei bedenklichen Stoffen und Gegenständen, wie z. B. Scharfkantigem, ist Vorsicht geboten!
Stark befahrene Straßen sollten dabei vermieden werden. Des Weiteren ist das Tragen von Warnwesten und ggf. das Aufstellen von Warndreiecken empfehlenswert. Der gesammelte Müll kann an folgenden Plätzen zur Abholung abgelegt werden:

Kröhstorf, Bushaltebucht
Eichendorf, Bauhof
Aufhausen, Busbahnhof

Die Fraktionen des Marktgemeinderats rufen alle Vereine, Verbände, Ortsgruppen und Einzelpersonen auf, sich an dieser sinnvollen Aktion zu beteiligen! Wohlstandsmüll, Hinterlassenschaften von Umweltsündern und alles was nichts in der Natur zu suchen hat, sollen eingesammelt und entsorgt werden um unsere Umwelt zu schützen.
Für Anmeldungen und Rückfragen stehen Ihnen gerne die Sachbearbeiterinnen der Verwaltung zur Verfügung:

Lena Able
Tel.-Nr. 09952/93 01 42
E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

In diesem Jahr startet die Aktion am Samstag, 16.03.2024, und endet am Donnerstag, 28.03.2024, um 12:00 Uhr. Die zweite Aktionswoche wurde bewusst in die Osterferien gelegt, um auch den Kindern ausreichend Zeit zu geben, sich daran zu beteiligen.

Das Einsammeln der Müllsäcke erfolgt am Donnerstag, 21.03.2024, und Donnerstagnachmittag, 28.03.2024. Deshalb endet die Rama-Dama-Aktion auch mittags, damit der Abfall noch vor dem langen Osterwochenende eingesammelt werden kann und dieser nicht noch tagelang liegen bleibt.

 

Das Rathaus in Eichendorf ist am Faschingsdienstag, den 13. Februar, geschlossen.

Der Notdienst bei Störungen in der öffentlichen

- Abwasserbeseitigung ist unter 0160/4694442 und bei der

- Wasserversorgung unter 0171/7493413 erreichbar!

Am Mittwoch stehen die Mitarbeiter/innen wieder zu den bekannten Zeiten oder nach Terminabsprache zur Verfügung.

 

In der Sitzung des Marktgemeinderates vom 25.01.2024 wurde die Plakatierungsverordnung des Marktes Eichendorf einstimmig beschlossen, sie tritt zum 01.03.2024 in Kraft.

Sie enthält Regelungen über das Anbringen von Anschlägen und Plakaten im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf. Es wurde insbesondere ein neues System eingeführt um die in den letzten Jahren ausufernden Wahlplakatierungen einzudämmen.

Dem vorausgegangen ist ein Antrag von Kreisrat Thomas Maier, der in der Bürgerversammlung im Oktober 2023 auf die vielen Plakate hinwies, die vor der letzten Landtags- und Bezirkswahlen im Gemeindegebiet angebracht wurden. Er bat um Einführung eines Systems zur Anbringung von Wahlplakaten.

Bereits vor dem offiziellen Antrag von Herrn Maier sind einige Bürger an die Verwaltung herangetreten und haben ihren Unmut über die ausufernde Wahlplakatierung geäußert.

Die Verwaltung hat daraufhin eine Plakatierungsverordnung mit entsprechenden Regelungen erarbeitet. Nach dieser Verordnung darf zum Schutze des Orts- und Landschaftsbildes generell nur noch an den gemeindlichen Anschlagtafeln des Marktes Eichendorf sowie an den eigens angebrachten Plakatmasthängern, welche durch die Firma „Regionale Außenwerbung“ betrieben werden, plakatiert werden.

Für örtliche Vereine für Veranstaltungen im Gemeindegebiet ist die Plakatierung über die Plakatmasthänger kostenfrei (zehn Plakate pro Veranstaltung).

Unter § 2 der Plakatierungsverordnung ist die Wahlwerbung geregelt. Anschläge und Plakate zur Wahlwerbung dürfen nur noch an bestimmten Stellen angebracht werden. Es wurden neun Standorte im Gemeindegebiet ausgewählt, die in der Anlage zur Plakatierungsverordnung festgehalten sind. Pro Standort werden sechs Wochen vor jeder Wahl vom Markt Eichendorf Bauzäune aufgestellt. Pro Standort darf jede Partei kostenlos zwei Plakate (DIN A1) anbringen. Innerhalb einer Woche nach der Wahl müssen die Plakate wieder entfernt werden. Wahlplakatierung an Lichtmasten, Bäumen, Verkehrsschildern etc. ist damit verboten.

Für die Parteien bietet dieses System den Vorteil, dass sie nicht mehr das ganze Gemeindegebiet abfahren müssen sondern an neun zentralen Standorten im Gemeindegebiet ihre Plakate aufhängen können. Für das Landschaftsbild ergibt sich ein beachtlicher Vorteil, da nicht mehr der komplette Marktbereich „zugepflastert“ ist. Vor allem in letzter Zeit haben manche Parteien regelrechte Plakatfluten hinterlassen.

Die Plakatierungsverordnung finden sie hier:

Hier finden Sie das Merkblatt zur Plakatierung im Gemeindegebiet Eichendorf.

 

Unterkategorien