Hartkirchen,
ein Dorf mit ca. 150 Einwohnern, liegt 5 km nordöstlich von
Eichendorf.
Die drei Bauparzellen befinden sich in fast ebener Lage in Dorfmitte
bzw. am südlichen Orts-rand.
Die Grundstücksgrößen betragen je ca. 1000 qm.
Für das Grundstück in Ortsmitte besteht kein Bebauungsplan
– die Zulässigkeit wird daher nach § 34 BauGB
beurteilt, das heißt:
„Innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile ist ein
Vorhaben zulässig, wenn es sich nach Art und Maß der
baulichen Nutzung, der Bauweise und der Grundstücksfläche,
die überbaut werden soll, in die Eigenart der näheren
Umgebung einfügt und die Erschließung gesichert ist.
Die Anforderung an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse
müssen gewahrt bleiben; das Ortsbild darf nicht beeinträchtigt
werden.“
Das Bauvorhaben unterliegt daher dem üblichen Baugenehmigungsverfahren
beim Landratsamt Dingolfing-Landau.
Der Spielplatz, der sich derzeit noch dort befindet, wird –
falls es wegen des Grundstückzuschnitts gewünscht wird
– zur Kurve hin verlegt.
Die Grundstücke am südlichen Ortsrand liegen innerhalb
des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans. Die Zulässigkeit
eines Bauvorhabens richtet sich nach dessen Bestimmungen. Die
Grundstücksgrößen betragen je ca. 1000 qm.
Weitere Einzelheiten dazu entnehmen Sie bitte der Übersicht
„Siedlungsgebiete des Marktes
Eichendorf“.