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Erweiterung Gewerbegebiet Eichendorf-Adldorf

Das Gewerbegebiet in Eichendorf liegt im südöstlichen Bereich des Landkreises Dingolfing-Landau und damit zentral in Niederbayern.
Zwar liegen die Grundstücke nicht direkt an der Autobahn, sind aber über die Bundesstraße B 20 (Ausfahrt Haunersdorf) und die gut ausgebauten Staatsstraßen St 2083 oder St 2113 schnell von dort her zu erreichen. Die Entfernung zur Bundesstraße B 20 (über die Staatsstraße St 2083) beträgt ca. 10 km; die Autobahnausfahrt Landau der Autobahn A 92 ist dann noch ca. 10 km entfernt.
Die Flächen sind voll erschlossen und könnten binnen kürzester Zeit bebaut werden; sie sind jeweils mit qualifizierten Bebauungsplänen als Gewerbegebiet „GE“ ausgewiesen. Unter Umständen kann das Gewerbegebiet auch später in Richtung Süden ausgedehnt und erweitert werden.

Im Bebauungsplan wurde eine Grundflächenzahl von maximal 0,8 festgesetzt, so dass die gewünschten Gebäudeflächen und auch spätere Erweiterungen realisierbar wären.
Die zulässigen Wand- und Firsthöhen ergeben sich aus dem jeweiligen Bebauungsplan und der Legende dazu. Ebenso sind daraus die höchstzulässigen Lärmwerte für Tag und Nacht ersichtlich.
Diese Textlichen Festsetzungen, Pläne und weitere Informationen zum Gewerbegebiet können Sie auf unserer homepage unter der Rubrik „Bauleitplanung/Bebauungspläne/Eichendorf Gewerbegebiet“ abrufen oder erhalten Sie auf Wunsch auch in Papierform.

Außerdem können wir Ihnen noch ein Grundstück im "unverplanten" Gebiet im Innenbereich (nach § 34 BauGB) für nichtstörende Gewerbebetriebe anbieten.

Lage: In Eichendorf an der Bahnanlage (Verbindungsstraße Eichendorf Adldorf) bei Getränkemarkt Eibl.

Größe: Eine Parzelle mit 1046 qm.

Preis: Er beträgt je qm Grundstücksfläche ca. 47,50 €

Baurecht: Es handelt sich dabei um ein unverplantes Gebiet im Innenbereich, dessen Bebauung sich nach § 34 BauGB richtet. Bauvorhaben müssen sich dort „in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen“ und die „Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse gewahrt bleiben“.
Es sind daher nur nichtstörende Gewerbebetriebe denkbar.

Bauzwang:
Da der Markt Eichendorf Grundstücke nicht zu Spekulationszwecken erschließt, wird in die Kaufurkunden eine Bauzwangregelung aufgenommen. Der Rohbau muss innerhalb von 4 Jahren nach Beurkundung errichtet werden.