Für Veranstaltungen bei denen Alkohol verkauft wird (z.B. Vereinsfest, Dorffest, usw.) ist eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG zu beantragen.
Die Beantragung muss mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, da vor der Genehmigung dem Jugendamt und der Polizei Gelegenheit gegeben werden muss, dazu Stellung zu nehmen.
Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig ist eine Strafgebühr von 25 Euro zu entrichten oder das Fest kann im schlimmsten Fall nicht genehmigt werden. Eine Absage der Veranstaltung ist die Folge.

Neu ist seit diesem Jahr, dass jetzt die Möglichkeit besteht mehrere Veranstaltungen für das Jahr auf einmal zu melden, soweit diese am selben Veranstaltungsort stattfinden. Bei unterschiedlichen Veranstaltungsorten ist pro Örtlichkeit jeweils eine Anmeldung notwendig.
Außerdem ändern sich auch die Gebühren. Für eine einzelne Veranstaltung bleibt die Gebühr bei 30 Euro und für die Sammelmeldung wird eine Gebühr von 50 Euro fällig. Somit ist die Sammelanmeldung bereits ab zwei Veranstaltungen günstiger und der Aufwand für die Genehmigung wird noch dazu gemindert.


Das neue Antragsformular gibt es im Rathaus (ZiNr. 1 Kasse) oder kann hier als PDF-Datei runtergeladen werden.

Bei Großveranstaltungen (Fahnenweihe, Konzerte, Zeltparty, usw.) mit voraussichtlich mehr als 800 Besuchern ist der Ablauf etwas anders und es gibt auch mehr zu beachten. In diesem Fall setzen Sie sich am besten so früh wie möglich (am besten mindestens zwei Monate vorher) mit uns in Verbindung um einen reibungslosen Ablauf zu ermöglichen.

Bei sonstigen Fragen zur Beantragung der Veranstaltungen kontaktieren Sie einfach Tel.: 09952/9301-31 oder senden eine E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! um die Feier ohne größere Probleme durchführen zu können.