Jedes öffentliche Fest ist vorab in der Gemeinde anzumelden.

Anliegend finden Sie das Formular, über welches die jeweilige Veranstaltung dem Ordnungsamt des Marktes Eichendorf angezeigt werden muss. Ist zudem ein Ausschank von Alkohol vorgesehen, kann mit diesem Formular auch gleichzeitig eine Gestattung nach § 12 Abs. 1 Gaststättengesetz beantragt werden:

 

formular gaststaetten gestattungsantrag

 

Wir empfehlen allen Vereinen, so früh wie möglich mit unserem Ordnungsamt Kontakt aufzunehmen, um zu klären, welche Anzeige- und Erlaubnispflichten und welche Vorgaben genau bestehen, sodass gemeinsam vernünftige Lösungen gefunden werden können.

Ihre Ansprechpartnerin im Ordnungsamt: Ida Maria Noneder; Tel: 09952/9301-47