Seit mehr als 500.000 Jahren leben Menschen im heutigen Bayern. Sie hinterließen unterschiedlichste archäologische Spuren.

Das Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz - DSchG) des Freistaats Bayern bildet die gesetzliche Grundlage für den Denkmalschutz in Bayern.
Dieses Gesetz unterscheidet dann zwischen folgenden Gruppen von Denkmälern:

  • Baudenkmäler (siehe Denkmalschutzliste) und
  • Bodendenkmäler (Das sind bewegliche und unbewegliche Denkmäler, die sich im Boden befinden oder befanden und in der Regel aus vor- oder frühgeschichtlicher Zeit stammen).

Derzeit sind etwa 42.000 Bodendenkmäler bekannt. Sie sind in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet und genießen einen umfassenden gesetzlichen Schutz. Dieser Schutz gilt aber auch den noch nicht entdeckten Bodendenkmälern. Für alle neu aufgefundenen Bodendenkmäler besteht eine gesetzliche Meldepflicht gemäß Art. 8 DSchG. Beachte: Diese Pflicht besteht für jedermann, auch Privatpersonen.

Oberstes Ziel ist der Erhalt der Bodendenkmäler und die Bewahrung der archäologischen Denkmäler. So beinhaltet zum Beispiel das Beratungsangebot des Bayerischen Landesamts für Denkmalpflege die Umplanung von Bauvorhaben oder die konservatorische Überdeckung von Teilbereichen eines Bodendenkmals. Nur, wenn sich dieses Hauptziel, nach Abwägung aller Interessen nicht verwirklichen lässt, müssen vor einem Eingriff in den Boden ersatzweise fachgerechte archäologische Ausgrabungen durchgeführt werden. Diese stellen das mindeste Mittel dar, um die im Boden erhaltenen Informationen und Gegenstände als historische und kulturgeschichtliche Quellen und Zeugnisse zu dokumentieren und wenigstens in sekundärer Form (Schrift, Bild, Zeichnung) für die Zukunft zu bewahren.

Für die Finanzierung dieser Ersatzmaßnahme ist der Veranlasser verantwortlich. Evtl. beteiligen sich der Freistaat Bayern und die kommunalen Gebietskörperschaften an den Kosten.

Einige Landkreise und kreisfreie Städte haben Kommunalarchäologien eingerichtet, die für die archäologischen Ausgrabungen vor Ort zuständig sind. Darunter ist auch der Landkreis Dingolfing-Landau.

Kontakt:
Kreisarchäologie Dingolfing-Landau
Dr. Florian Eibl
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Telefon: 08731/87-350
Fax: 08731/87-719
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

https://www.landkreis-dingolfing-landau.de/verwaltung/geschaeftsverteilungsplan?Sachgebiet15Kreisarchaeologie&view=org&orgid=44b7e7b9-751c-44c0-bc8b-dca713fefd6c

"Venus von Aufhausen" - 6000 Jahre alt und gefunden 1988 Ausgrabungen im Gemeindegebiet:

  • in Aufhausen
    6000 Jahre ist sie alt, die "Venus von Aufhausen", ein Gefäß in Menschenform. Gefunden wurde sie bei der Erschließung des Gewerbegebietes östlich von Aufhausen in einer ehemaligen Kellergrube einer jungsteinzeitlichen Siedlung, wo man sie quasi bestattet hatte.
    Auch in Aufhausen, entdeckte man 1998 ein 4200 Jahre altes Grab eines kleinen Jungen. Er stammte aus einer wohlhabenden Familie, die ihm zwei gebogene Goldbleche (Haarschmuck) ins Grab legten. Es ist dies das älteste Gold Bayerns.

  • in Reichstorf
    Nach Beginn der Baggerarbeiten im Rahmen einer Siedlungserschließung im März 2011 wurde in den Gruben neben Keramik, Eisenschlacken und Tierknochen ein Grab gefunden. Es enthielt das Skelett eines zwischen 50 – 60jährigen Mannes. Die Beigaben von eiserner Spatha, Tüllenlanzenspitze und Holzschild mit Schildbuckel weisen den (wohl durch einen Schwerthieb durch die linke Augenbraue ums Leben gekommenen) Mann als Angehörigen der damaligen Oberschicht aus. Der Zeitpunkt wurde um 650 bestimmt. Der Kreisarchäologe geht davon aus, dass dieser (zu Lebzeiten wohl wichtigste Mann von Reichstorf) tatsächlich alleine nahe seines Hofes begraben worden ist.

    Ausgrabung Reichstorf

  • in Eichendorf, „Am Baierlhof“
    Bei den archäologischen Untersuchungen im Rahmen der Baulanderschließung im ehemaligen Baierlfeld im Osten von Eichendorf fand die Mannschaft um den Kreisarchäologen Dr.Ludwig Kreiner unter anderem neben Siedlungsresten der Jungsteinzeit (ca.5 000 v.Chr.) und der Bronzezeit (ca. 1 500 v.Chr.) zwei West-Ost verlaufende Grabenwerke aus der Hallstatt- und Latènezeit (ca.700 – 100 v.Chr.).

    Ausgrabung Baierlhof 1
    Ausgrabung Baierlhof 2