Der Friedhof in Eichendorf ist eine kommunale Einrichtung des Marktes Eichendorf.
Wegen der Grabbelegung, den Kosten, oder bei Fragen und Anregungen, wenden Sie sich an das Einwohnermeldeamt im Rathaus in Eichendorf, Tel. Nr. 09952/9301-27 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! .
Der Eichendorfer Friedhof beherbergt neben den traditionellen Erdgräbern auch eine Urnenwand sowie Urnengräber. Die Urnenwand besteht aus Doppel- und Familienkammern, die Urnengräber sind in 2 verschiedenen Größen vorhanden. Für alle Grabarten gilt eine Ruhefrist von 15 Jahren.
Der Preis der Urnengräber sowie der Urnenkammern beträgt für 15 Jahre
- für ein kleines Urnengrab 380 €, Verlängerung für 5 Jahre 126 €,
- für ein großes Urnengrab 760 €, Verlängerung für 5 Jahre 253 €,
- für eine Doppelkammer 658 €, Verlängerung für 5 Jahre 219 €,
- für eine Familienkammer 1.317 €, Verlängerung für 5 Jahre 439 €.
Die Gebühren für Erdgräber setzen sich wie folgt zusammen:
- Einzelgrab bei Erwerb für 15 Jahre 228 €, Verlängerung für 5 Jahre 76 €,
- Doppelgrab bei Erwerb für 15 Jahre 441 €, Verlängerung für 5 Jahre 147 €,
- Familiengrab bei Erwerb für 15 Jahre 655 €, Verlängerung für 5 Jahre 218 €.
Die Benutzung und die Gebühren sind in gemeindlichen Satzungen geregelt, die Sie unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ bei „Ortsrecht“ finden.
Das beim Friedhof in Eichendorf beauftragte Bestattungsinstitut ist die Fa. Fink Rudolf, Kröhstorf 43, 94428 Eichendorf, Tel. Nr. 08547/7154, zuständig.
Der Friedhof Reichstorf wird von der Friedhofsgemeinschaft Reichstorf verwaltet.
Die weiteren Friedhöfe im Gemeindegebiet sind kirchliche Einrichtungen. Für die Verwaltung sind die jeweiligen Pfarrämter bzw. Kirchenverwaltungen zuständig.
Die Kontaktadressen finden Sie bei der Rubrik „Einrichtungen“ unter „Kirchliche Einrichtungen“.


