Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, dann sind über 60 Millionen Deutsche dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Unser Wahlkreis

Ein Wahlkreis ist der – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem Wahlberechtigte über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate abstimmen. Wir in der Marktgemeinde Eichendorf wählen im Wahlkreis 230 („Rottal-Inn“).

Zu diesem Wahlkreis gehören der gesamte Landkreis Dingolfing-Landau, der gesamte Landkreis Rottal-Inn sowie vom Landkreis Landshut die Verwaltungsgemeinschaften Gerzen und Wörth a.d.Isar.

Erststimme und Zweitstimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden

Die Stimmabgabe für die Erst- oder Zweitstimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel mehr als eine Markierung je Spalte hat, wenn er keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen aufgeschrieben werden.

Bei einem Stimmzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.

Briefwahl bitte nur bei wirklichem Bedarf nutzen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Bitte beachten Sie aber, dass in einem Stimmbezirk mindestens 50 Wähler ihre Stimme abgeben müssen, damit in diesem Wahllokal auch ausgezählt werden darf. Stärken Sie also Ihr Wahllokal vor Ort! Vor allem aufgrund der kurzen Fristen sind die Wahlbehörden vor große Herausforderungen gestellt, denn anstatt der üblichen sechs Wochen bleiben höchstens zwei Wochen vor der Wahl für die Briefwahl!

 

Das Wahlteam des Marktes Eichendorf bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl nur bei wirklichem Bedarf zu Nutzen und am 23. Februar persönlich vor Ort im Wahllokal zu wählen. Vielen Dank!

Wahlhandlung

Die Wahl am Sonntag, den 23.02.2025, dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Für das Gemeindegebiet werden wieder die üblichen 9 Wahlbezirke und zusätzlich fünf Briefwahlbezirke gebildet.

 

Hier können Sie wählen:

Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal

Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf

Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen   

Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus

Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing

Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus

Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach

Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf

Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart

Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.

Nach 18.00 Uhr werden in den Wahllokalen die Stimmen öffentlich ausgezählt und anschließend im Rathaus die einzelnen Ergebnisse zusammengeführt und an das Landratsamt weitergemeldet.

Auf die weiteren Einzelheiten wird rechtzeitig durch Bekanntmachungen hingewiesen, die an der Anschlagtafel am Rathauseingang aushängen und im Lokalteil der Tagespresse veröffentlicht werden.

 

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

 

Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025

In folgendem Merkblatt sind für die Parteien alle zur Wahlwerbung für die Bundestagswahl im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf wichtigen Informationen gesammelt dargestellt:

[Download Merkblatt]

 

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 liegt zur Einsicht bereit

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt und kann hier heruntergeladen werden.

Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.

Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).

Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musterantrag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.

Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.

 

Wahlhelferschulungen für alle Eichendorfer Wahlhelfer/-innen

Damit bei der anstehenden Bundestagswahl am 23.02.2025 die vielen ehrenamtlichen Wahlhelferinnen und Wahlhelfer bestens vorbereitet sind, bietet der Markt Eichendorf eine Schulung an. Angesprochen werden hierbei alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, egal ob Wahlvorsteher, Schriftführer oder Beisitzer.

Die Schulung für die Mitglieder der Urnenwahlvorstände findet am Montag, den 17.02.2025 statt, die Schulung für alle Mitglieder der Briefwahlvorstände findet am Dienstag, den 18.02.2025 statt.

Die Wahlhelferschulungen beginnen jeweils um 19 Uhr und finden im Eichendorfer Postsaal statt. Um rege Teilnahme wird gebeten.

Wer sich bereits vorab informieren möchte: Unter dem Link https://www.statistik.bayern.de/wahlen/bundestagswahlen/durchfuehrung/index.html stehen die Wahlanweisungen, die Muster-Niederschriften sowie die Muster der Wahlunterlagen zum Download bereit.

Der Markt Eichendorf bedankt sich bereits im Voraus bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für den Einsatz für die Demokratie.