Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Information zur Kommunalwahl:
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde für ihr Gebiet jeweils einen Wahlkreis. Ebenso bildet bei Landkreiswahlen jeder Landkreis innerhalb der Landkreisgrenzen einen Wahlkreis.
Zusätzlich können die Wahlkreise in Stimmbezirke eingeteilt werden. Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern müssen Stimmbezirke bilden. Sowohl bei Gemeinde- als auch bei Landkreiswahlen sind hierfür die Gemeinden zuständig. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen Abstimmungsraum.
Hier können Sie wählen:
Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal
Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf
Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen
Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing
Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach
Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf
Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart
Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.
Welche Stimmzettel gibt es?
In der Regel gibt es bei den Kommunalwahlen jeweils einen Stimmzettel in unterschiedlicher Farbe für die
• Wahl der/des Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters (gelb)
• Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder (hellgrün)
• Wahl für die Landratswahl (hellblau)
• Wahl der Kreisräte bzw. der Mitglieder der Bezirksausschüsse in München (weiß)
Wie viele Mandate sind zu vergeben?
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitgliede richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Landkreises.
Im Markt Eichendorf sind bei einer Einwohnerzahl von ca. 6.700 Einwohnern 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden
Ein Stimmzettel kann durchaus seine Gültigkeit verlieren. Deshalb ist es wichtig, die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig vorzunehmen.
Bei der Bürgermeister- und Landratswahl ist ein Kreuz im hierfür vorgesehenen Abstimmungskreis die sicherste Möglichkeit zur Stimmabgabe.
Bei der Wahl von Gemeinderatsmitgliedern und Kreisräten können einzelne Kandidatinnen/Kandidaten auch mehrere – jeweils bis zu drei – Stimmen bekommen (siehe oben, Kumulieren).
Ungültig wird ein Stimmzettel insbesondere dann, wenn
• bei der Bürgermeister- bzw. Landratswahl mehrere Bewerber/innen angekreuzt werden.
• bei den Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen mehrere Listen angekreuzt werden,
• nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
• die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
• zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
• der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus, um den Wählerwillen erkennen zu lassen.
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen die Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz gekennzeichnet und gefaltet werden. Es darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz aufhalten (Ausnahme bei Hilfestellung für Wähler mit Behinderungen, siehe oben).
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Wahlhelfer gesucht!
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Für die Kommunalwahl sowie für die zukünftigen Wahlen werden immer ca. 120 – 170 freiwillige Wahlhelfer benötigt.
Der Markt Eichendorf ruft daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die bei den anstehenden Wahlen bei der Auszählung mithelfen möchten auf, sich im Wahlamt der Marktgemeinde bei Ida Noneder unter 09952/9301-47 oder bei Lena Able unter 09952/9301-42 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.
Wer bereits als Wahlhelfer beim Markt Eichendorf eingeteilt war, muss sich nicht mehr melden.
Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
• Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
• Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Überprüfung von Wahlscheinen
• Ausgabe des Stimmzettels
• Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
• Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
• Zählung der Wähler
• Zählung der Stimmen
• Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
• Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.
Alle Wahlhelfenden erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.


