Der Markt Eichendorf hat zum 01.03.2024 eine Plakatierungsverordnung erlassen, welche auch die Wahlwerbung regelt. Dies bedeutet, dass die zur Europawahl zugelassenen Parteien ohne gesonderte Genehmigung jeweils zwei Plakate (Din A1) pro Standort an den neun Großplakatständern im Gemeindegebiet anbringen dürfen. Eine Plakatierung über die Standorte hinaus an Straßenlaternen, Verkehrsschildern, Bäumen, Buswartehäuschen, Gebäuden etc. ist nicht erlaubt.
Die Standorte befinden sich in Aufhausen, Eichendorfer Straße, Höhe Schützenhaus, in Eichendorf, Landauer Straße, Höhe Freibad, in Eichendorf, Plattlinger Straße, Höhe Wirtshaus Kapfinger, in Eichendorf, Pfarrkirchener Straße, Höhe Friedhof, in Eichendorf, Vilshofener Straße, Höhe Gesundheitszentrum, in Exing, Höhe Verkehrsinsel Kapelle, in Kröhstorf, Höhe Haus Nr. 50, in Wisselsdorf, Höhe Feuerwehrhaus und in Wochenweis, Höhe Feuerwehrhaus. Für die Europawahl 2024 werden die Großplakatständer (zwei Bauzäune pro Standort) bis spätestens 28.04.2024 vom gemeindlichen Bauhof aufgebaut (je nach Wetterlage voraussichtlich am 25. & 26.04.). Die Standorte sind so ausgewählt, dass von jeder Fahrtrichtung ein Bauzaun einsehbar ist. Somit kann von jeder Partei pro Bauzaun ein Plakat Din A1 mit Kartonverstärkung vor Ort mit Kabelbindern am Bauzaun angebracht werden. Die Plakate sind so anzubringen, dass 10 Plakate auf einem Bauzaun Platz haben (obere Reihe 5 Plakate, untere Reihe 5 Plakate).
Für die Wahlplakatierung werden keine Kosten erhoben, die Plakate sind jedoch innerhalb von sieben Tagen nach der Wahl wieder selbständig zu entfernen.
Alle Infos finden Sie hier in unserem Merkblatt:
Für Fragen steht Frau Noneder (09952 9301-47) von der Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung.