Das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl am 08.03.2026 erstmals die Frist für die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher war es der 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt und damit auf die Hälfte verkürzt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen dürfen somit erst deutlich später als bei bisherigen Wahlen, und zwar frühestens ab Montag, 16.02.2026 (Rosenmontag), durch das Wahlamt ausgegeben werden.
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt des Versands im Ausland aufhalten sollten, kann das bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen womöglich zu Problemen führen. Das Wahlamt der Gemeinde Eichendorf wird Auslandspost zwar schnellstmöglich versenden, übernimmt aufgrund der gesetzlichen Regelung aber keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung im Ausland. Zudem ist für die Rücksendung der Wahlunterlagen eine gewisse Postlaufzeit zu berücksichtigen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist jedoch schon vor dem 16. Februar möglich:
Online können die Briefwahlunterlagen ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung (das ist etwa Anfang Februar 2026), spätestens aber bis Sonntag, 01.03.2026 23:59 Uhr, beantragt werden. Danach können sie nur noch persönlich im Briefwahlbüro bzw. mit Vollmacht von einer anderen Person abgeholt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass nach diesem Termin eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf nicht mehr sichergestellt ist.
Ab dem 16.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 können die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Auch am Faschingsdienstag hat das Rathaus heuer ganztägig geöffnet. Die Ausgabe findet im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Rathauses Eichendorf statt. Am Freitag, 06. März 2026 ist die Briefwahlausgabe bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie bei der Abholung einen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Um auch für eine eventuell stattfindende Stichwahl die Briefwahlunterlagen zu erhalten, empfiehlt es sich, das hierfür vorgesehen Kreuz auf dem Briefwahlantrag zu setzen.





