Wie das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am Montag, den 02.02.2026 mitteilte, wurde am 30. Januar seitens des Bundesrates einer neuen Verordnung zugestimmt, welche vor allem zwei wesentliche Auswirkungen hat. Diese Verordnung tritt am 07.02.2026 in Kraft.

Zum einen wurden die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises, aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller und den Personalausweisbehörden, angehoben. Die Anpassung wirkt sich wie folgt aus:

Antragstellende     Gültigkeitsdauer        Gebühr alt         Gebühr neu
unter 24 Jahren    6 Jahre                        22,80 EUR         27,60 EUR
ab 24 Jahren         10 Jahre                      37,- EUR           46,- EUR

Die zweite Regelung betrifft die Ausgabe der PIN-Briefe bei Beantragung. Diese entfällt künftig bei Personen unter 10 Jahren, da der elektronische Identitätsnachweis erst nach Vollendung des 16. Lebensjahrs aktivierbar ist. Diese Funktion ist deshalb für die gesamte Gültigkeitsdauer nicht nutzbar.