Herstellungsbeiträge, was sind das?

Im Kommunalabgabegesetz (KAG) – Artikel 5 – schreibt der Gesetzgeber vor, dass der Aufwand für die Herstellung der öffentlichen Entwässerungsanlagen (Kanalnetz und Kläranlagen) und der öffentlichen Wasserversorgungsanlagen von den Grundstückseigentümern oder den Erbbauberechtigten getragen werden müssen. Herstellungsbeiträge sind ein besonderes Entgelt dafür, dass einem Grundstück durch die Möglichkeit des Anschlusses an eben diese öffentliche Entwässerungsanlage und Wasserversorgungsanlage ein Vorteil erwächst. Der Herstellungsbeitrag wird einmalig festgesetzt.

Alle weiteren Grundlagen zur Erhebung von Herstellungsbeiträgen sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung und der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung des Marktes Eichendorf geregelt. Diese können jederzeit vor Ort oder auf der Homepage (www.markt-eichendorf.de) eingesehen werden.

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