Gemäß Art. 11 Abs. 1 AbmG sind für jede Gemeinde vier bis sieben Feldgeschworene zu bestellen. Aktuell hat der Markt Eichendorf nur einen aktiven und aus Altersgründen einen passiven Feldgeschworenen.

Feldgeschworene, Partner der Bayerischen Vermessungsverwaltung, wachen über die Grenzen und unterstützen die Ämter für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Sie sind zur gewissenhaften und unparteiischen Tätigkeit sowie zur Verschwiegenheit durch Eid auf Lebenszeit verpflichtet.

Feldgeschworene sollten sich im Gemeindegebiet gut auskennen und immer abrufbereit sein. Das Motto eines Feldgeschworenen sollte lauten „Tue Recht und scheue niemand.“

Die Feldgeschworenen werden von der Gemeinde bestellt und ihr Einsatzbereich umfasst somit nur das Gemeindegebiet.

Für seine Tätigkeit erhält der Feldgeschworene eine Aufwandsentschädigung, deren Höhe sich nach der Gebührenordnung des Landkreises richtet.

Grundsätzlich erlangen Feldgeschworene ihr Amt durch Wahl.

Zum Feldgeschworenen wählbar ist jeder Deutsche (auch Frauen), der am Tag der Wahl

  1. das 18. Lebensjahr vollendet hat,
  2. seit mindestens drei Monaten seinen Aufenthalt in der Gemeinde hat,
  3. geistig und körperlich den Aufgaben des Feldgeschworenen gewachsen ist.

Die wichtigsten Aufgaben eines Feldgeschworenen sind:

  1. Mitwirkung bei der Abmarkung
  2. Überwachung der Grenzzeichen
  3. Grenzbegehungen

Wenn Sie Interesse haben, melden Sie sich bitte beim Markt Eichendorf im Rathaus, per Telefon unter der Nr. 09952/9301-28 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.