Unterschieden wird bei den Tarifen, ob es sich um

  • Veranstaltungen gewerblicher oder privater Art oder von Vereinen handelt oder um
  • gemeinnützige Veranstaltungen.

Gemeindebürger oder Gewerbetreibende mit Sitz im Gemeindegebiet erhalten Gebührenabschläge, da sie das gesellschaftliche und soziale Leben in der Gemeinde unterstützen und fördern.

Wenn Eigen-Gewinnerzielungsabsicht des Vereins bei gemeinnützigen Veranstaltungen besteht, fällt dies nicht unter die Regelungen des Absatzes 1 Nrn. 1.3 und 1.4. Nachweise über erfolgte Spenden des Veranstaltungserlöses sind vorzulegen.

Für private Feiern ist ein Gewerbetreibender des Bewirtungsgewerbes aus dem Gemeindegebiet zu beauftragen. Dieser ist bereits bei der Buchung des Saales anzugeben.

 (1) Gebühren für die Räumlichkeiten

Benutzer Postsaal mit Theke in € Vereinsraum mit Theke in € Küche in €
1.1 Veranstaltungen von auswärtigen Personen, Firmen, Vereinen, Verbänden und Organisationen 400,00 150,00 100,00
1.2 Veranstaltungen von Personen, Firmen, Vereinen, Verbänden und Organisationen aus dem Gemeindegebiet 200,00 100,00 75,00
1.3 Veranstaltungen von auswärtigen Personen, Vereinen, Verbänden und Organisationen für gemeinnützige Zwecke 150,00 100,00 75,00
1.4 Veranstaltungen von Personen, Vereinen, Verbänden und Organisationen aus dem Gemeindegebiet für gemeinnützige Zwecke 75,00 25,00 50,00

Tische, Stühle, Geschirr, Gläser und Besteck sind in der Nutzungsgebühr enthalten.

*Eine zusätzliche notwendige Reinigung fällt evtl. bei intensiver Nutzung bzw. schlechter Witterung an oder wenn die Räume nicht besenrein hinterlassen wurden.
**Die Tischtextilien und Hussen werden von einer Wäscherei gereinigt. Die Abrechnung erfolgt lt. Beleg und errechnet sich aus dem jeweiligen Kilopreis der Wäsche. Geschirrtücher werden nicht gestellt und sind selbst mitzubringen.

 (2) Nebenkosten

Kostenart Postsaal in € Vereinsraum in € Küche in €
Reinigung bei außerordentlicher Verschmutzung* je Putzstunde 15,00 15,00 15,00
Hausmeister, Techniker, Bauhofarbeiter nach Anforderung (je Stunde) 25,00 25,00 25,00
Fremdveranstalter-Haftpflichtversicherung (Abschluss durch die Gemeinde, je Veranstaltungstag) 40,00 40,00 40,00
Stromkosten bei außerordentlichem Verbrauch Erstattung über Zählerablesung 0,25 € / kWh   0,25 € / kWh
Mischpult für Tonanlage, Beamer, Leinwand (im Preis enthalten) - - -
Reinigung der Tischtextilien und Hussen durch Reinigungsfirma** lt. Beleg lt. Beleg lt. Beleg

(4) Alle aufgeführten Gebühren sind Endpreise. Abweichungen von diesen Gebühren sind grundsätzlich nicht möglich. Für Veranstaltungen, die mehrere Tage andauern, ist ggf. eine abweichende Gebührenhöhe festzusetzen, da die Räumlichkeiten länger genutzt werden.

(5) Die Sicherheitsleistung (Kaution) ist in § 11 Abs. 1 geregelt.

(6) Die Kosten für die Benutzung, Reinigung und für zusätzliche Ausstattung werden innerhalb von zwei Wochen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.

Die Nebenkosten (Strom, Heizung, Wasser, Abwasser) bei üblichem Verbrauch sind in den Gebühren enthalten. Für außerordentliche Verbräuche können ggf. zusätzliche Gebühren verrechnet werden.