Nachrichten und Neuigkeiten
Vereinfachung im Gestattungswesen
Für Veranstaltungen bei denen Alkohol verkauft wird (z.B. Vereinsfest, Dorffest, usw.) ist eine Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gem. § 12 GastG zu beantragen.
Die Beantragung muss mindestens zwei Wochen vor dem Veranstaltungstermin erfolgen, da vor der Genehmigung dem Jugendamt und der Polizei Gelegenheit gegeben werden muss, dazu Stellung zu nehmen.
Erfolgt die Anmeldung nicht rechtzeitig ist eine Strafgebühr von 25 Euro zu entrichten oder das Fest kann im schlimmsten Fall nicht genehmigt werden. Eine Absage der Veranstaltung ist die Folge.
Neu ist seit diesem Jahr, dass jetzt die Möglichkeit besteht mehrere Veranstaltungen für das Jahr auf einmal zu melden, soweit diese am selben Veranstaltungsort stattfinden. Bei unterschiedlichen Veranstaltungsorten ist pro Örtlichkeit jeweils eine Anmeldung notwendig.
Außerdem ändern sich auch die Gebühren. Für eine einzelne Veranstaltung bleibt die Gebühr bei 30 Euro und für die Sammelmeldung wird eine Gebühr von 50 Euro fällig. Somit ist die Sammelanmeldung bereits ab zwei Veranstaltungen günstiger und der Aufwand für die Genehmigung wird noch dazu gemindert.
„Unser Dorf hat Zukunft - Unser Dorf soll schöner werden“ Wettbewerb 2016 - 2019
Mitmachen. Dabei sein. Gewinnen! - Dorfwettbewerb 2016 – 2019
„Wollen Sie Ihr Dorf positiv weiterentwickeln, die Lebensqualität erhöhen und zukunftsträchtige Projekte verwirklichen? Dann seien Sie beim 26. Wettbewerb „Unser Dorf hat Zukunft – Unser Dorf soll schöner werden“ aktiv dabei.“ Mit diesen Worten wirbt das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten für die Teilnahme am Wettbewerb.
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Neues Bundesmeldegesetz ab 01.11.2015 - Mieter und Vermieter aufgepasst
Wer künftig den Wohnort wechselt, wird durch das neue Gesetz verpflichtet, seinen Wohnortwechsel innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde anzuzeigen. Wenn ein Mieter aus einer Wohnung auszieht und keine neue Wohnung im Inland bezieht, ist eine Abmeldung erforderlich. Während für beides bislang meist ein einfaches Formular genügte, verlangen die Behörden ab 1. November eine Bescheinigung des Vermieters. Dies hat eine sogenannte Mitwirkungspflicht zur Folge: Ab November müssen die Vermieter innerhalb von zwei Wochen eine Bescheinigung über den Ein- oder Auszug ihres neuen Mieters ausstellen. Diese Bescheinigung können sie entweder dem Mieter oder direkt der zuständigen Behörde zukommen lassen.
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Das war mal wieder ein Sommer - Hitze sorgt für volles Freibad
Nachdem das Freibad am 6. September zum letzten Mal für diese Saison geöffnet hatte, ist es nun Zeit Bilanz zu ziehen. Durch den heißen Sommer war diese äußerst erfreulich. Bei Temperaturen von bis zu 40 Grad zog es viele Besucher aus dem Gemeindegebiet und auch weit darüber hinaus ins Eichendorfer Freibad, um sich abzukühlen oder sportlich zu betätigen. So waren 2015 ca. 57.500 Badegäste zu Besuch und konnten sich an einem der schönsten Freibäder Bayerns erfreuen. Damit es auch so bleibt, wurde gleich im Anschluss mit der großen Sanierung begonnen und pünktlich zur neuen Saison dürfen die Gäste sich dann auf das neue Nichtschwimmerbecken und das teilsanierte Schwimmerbecken freuen. Auch beim Kinderbecken wird sich Einiges ändern und die Technik modernisiert um für ungetrübte Badefreuden zu sorgen. Man sieht dem Eichendorfer Freibad die fast vierzig Jahre wirklich nicht an. Trotzdem wird dafür gesorgt, dass auch in Zukunft viele Besucher den Weg ins Bad finden und es weiterhin als besonderes Schmuckstück bekannt bleibt.
Der Markt Eichendorf mit dem Ersten Bürgermeister Max Schadenfroh und dem Freibadteam möchte sich bei allen Freibadbesuchern für die schöne und unfallfreie Saison 2015 bedanken und freut sich auf ein Wiedersehen im nächsten Jahr im fast neuen Freibad.