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Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschäge für die Bürgermeisterwahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landratswahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl finden Sie in Anlage 1 und Anlage 2.
Die Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung zur zweiten Wahlausschusssitzung zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses finden Sie hier.
Wahlplakatierung
Das Merkblatt zur Plakatierung bei der Kommunalwahl 2026 finden Sie hier.
Erst testen, dann wählen: Ein Blick auf den Gemeinderatsstimmzettel
Auf der Homepage des Marktes Eichendorf unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter „Wahlen“ ist der Stimmzettel zur Marktgemeinderatswahl digital eingestellt, hier können Sie online testen, wie Sie ihre Stimmen vergeben können und wann der Stimmzettel gültig ist und wann er ungültig wird.
1. Ankreuzen eines Wahlvorschlags („Listenkreuz“)
Die wählende Person kann einen Wahlvorschlag beim Kennwort ankreuzen, ohne bestimmte Bewerber/innen auszuwählen; damit vergibt sie so viele Stimmen, wie der Wahlvorschlag Namen umfasst.
2. Bis zu drei Stimmen für eine/n Bewerber/in („Kumulieren“)
Mit ihren Stimmen kann die wählende Person die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch „Häufeln“ (= Kumulieren) vergrößern: Sie kann diesen Bewerber/innen bis zu drei Stimmen geben. Hierzu wird das Feld vor dem Bewerber nicht angekreuzt, sondern es wird die entsprechende Anzahl der Stimmen mit „2“ oder „3“ eingetragen.
3. Stimmen für Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“)
Die wählende Person kann ihre Stimmen Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben (=Panaschieren). Sie braucht sich nicht auf Bewerber/innen einer Partei oder Wählergruppe beschränken. Die Gesamtstimmenzahl 20 darf aber insgesamt nicht überschritten werden.
4. Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergaben
Die wählende Person hat außerdem die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe (auch Kumulieren und Panaschieren) mit einem Listenkreuz zu verbinden und kann damit die Reststimmen vergeben, falls die Gesamtstimmenzahl noch nicht erreicht ist. Grundsatz beim Auszählen der Stimmen: „Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz!“
Aber beachten – Gültig wählen!!!
Der Stimmzettel ist unter anderem ungültig, wenn
• die Gesamtstimmenzahl überschritten wurde,
• Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte auf den Stimmzettel geschrieben werden,
• sich nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben wurden, er leer abgegeben ist oder ausschließlich Streichungen von Namen oder Listen enthält – eine positive Willensbekundung des Wählers muss klar erkennbar sein!
Hier gehts zum Stimmzettel.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Information zur Kommunalwahl:
Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistagsmitglieder.
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind an diesem Tag von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die ersten Bürgermeisterinnen und ersten Bürgermeister
b) die Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinderatsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde für ihr Gebiet jeweils einen Wahlkreis. Ebenso bildet bei Landkreiswahlen jeder Landkreis innerhalb der Landkreisgrenzen einen Wahlkreis.
Zusätzlich können die Wahlkreise in Stimmbezirke eingeteilt werden. Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern müssen Stimmbezirke bilden. Sowohl bei Gemeinde- als auch bei Landkreiswahlen sind hierfür die Gemeinden zuständig. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen Abstimmungsraum.
Hier können Sie im Markt Eichendorf wählen:
Stimmbezirk 01, Eichendorf: Grund- und Mittelschule, Mittelschule EG, Zimmer Nr. E16
Stimmbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus Adldorf
Stimmbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum Aufhausen
Stimmbezirk 04, Dornach: Enzerweis Feuerwehrgerätehaus
Stimmbezirk 05, Exing: Jugendheim Exing
Stimmbezirk 06, Hartkirchen: Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus Wochenweis
Stimmbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach
Stimmbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim Reichstorf
Stimmbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim Heimhart
Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.
Welche Stimmzettel gibt es?
Bei den Kommunalwahlen gibt es insgesamt vier Stimmzettel jeweils einen Stimmzettel in unterschiedlicher Farbe für die
• Wahl der/des Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters (gelb)
• Wahl der Gemeinderatsmitglieder (hellgrün)
• Wahl für die Landratswahl (hellblau)
• Wahl der Kreisräte bzw. der Mitglieder der Bezirksausschüsse in München (weiß)
Wie viele Mandate sind zu vergeben?
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitgliede richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Landkreises.
Im Markt Eichendorf sind bei einer Einwohnerzahl von ca. 6.700 Einwohnern 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen. Im Landkreis Dingolfing Landau mit ca. 101.000 Einwohnern sind 60 Kreistagsmitglieder zu wählen.
Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden
Ein Stimmzettel kann durchaus seine Gültigkeit verlieren. Deshalb ist es wichtig, die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig vorzunehmen.
Bei der Bürgermeister- und Landratswahl ist ein Kreuz im hierfür vorgesehenen Abstimmungskreis die sicherste Möglichkeit zur Stimmabgabe.
Bei der Wahl von Gemeinderatsmitgliedern und Kreisräten können einzelne Kandidatinnen/Kandidaten auch mehrere – jeweils bis zu drei – Stimmen bekommen.
Ungültig wird ein Stimmzettel insbesondere dann, wenn
• bei der Bürgermeister- bzw. Landratswahl mehrere Bewerber/innen angekreuzt werden.
• bei den Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen mehrere Listen angekreuzt werden,
• nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
• die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
• zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
• der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus, um den Wählerwillen erkennen zu lassen.
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen die Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz gekennzeichnet und gefaltet werden. Es darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz aufhalten (Ausnahme bei Hilfestellung für Wähler mit Behinderungen, siehe oben).
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Verkürzte Frist bei der Erteilung von Wahlscheinen für die Briefwahl bei der Kommunalwahl am 08.03.2026
Das Bayer. Staatsministerium des Inneren, für Sport und Integration hat zur Kommunalwahl am 08.03.2026 erstmals die Frist für die Erteilung von Wahlscheinen auf den 20. Tag vor der Wahl (bisher war es der 41. Tag vor der Wahl) neu festgelegt und damit auf die Hälfte verkürzt.
Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen dürfen somit erst deutlich später als bei bisherigen Wahlen, und zwar frühestens ab Montag, 16.02.2026 (Rosenmontag), durch das Wahlamt ausgegeben werden.
Sofern Sie sich zum Zeitpunkt des Versands im Ausland aufhalten sollten, kann das bei der Beantragung von Briefwahlunterlagen womöglich zu Problemen führen. Das Wahlamt der Gemeinde Eichendorf wird Auslandspost zwar schnellstmöglich versenden, übernimmt aufgrund der gesetzlichen Regelung aber keine Garantie für eine rechtzeitige Zustellung im Ausland. Zudem ist für die Rücksendung der Wahlunterlagen eine gewisse Postlaufzeit zu berücksichtigen.
Die Beantragung der Briefwahlunterlagen ist jedoch schon vor dem 16. Februar möglich:
Online können die Briefwahlunterlagen ab dem Erhalt der Wahlbenachrichtigung (das ist etwa Anfang Februar 2026), maximal aber bis Freitag, 04:03.2026 11:30 Uhr, beantragt werden. Danach können sie nur noch persönlich im Briefwahlbüro bzw. mit Vollmacht von einer anderen Person abgeholt werden. Hintergrund ist der Umstand, dass nach diesem Termin eine rechtzeitige postalische Zustellung der Briefwahlunterlagen und deren Rücklauf nicht mehr sichergestellt ist.
Bitte folgen Sie unbedingt den Anweisungen auf dem Merkzettel und den Beschriftungen der jeweiligen Umschläge, die Sie mit Ihren Wahlunterlagen erhalten. Falsch verpackte Wahlunterlagen können dazu führen, dass Ihre Abstimmung ungültig ist.
Ab dem 16.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 können die Briefwahlunterlagen zu den üblichen Öffnungszeiten persönlich abgeholt werden. Die Ausgabe findet im Briefwahlbüro im Sitzungssaal des Rathauses Eichendorf statt. Am Freitag, 06. März 2026 die Briefwahlausgabe bis 15:00 Uhr geöffnet.
Bitte bringen Sie bei der Abholung einen Ausweis und Ihre Wahlbenachrichtigung mit. Falls Sie für eine andere Person die Briefwahlunterlagen abholen möchten, so ist zwingend auch die Vollmacht auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung komplett auszufüllen. Die bevollmächtigte Person darf nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertreten.
Um auch für eine eventuell stattfindende Stichwahl die Briefwahlunterlagen zu erhalten, empfiehlt es sich, das hierfür vorgesehen Kreuz auf dem Briefwahlantrag zu setzen.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.
Alle Wahlhelfenden erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.
Der Markt Eichendorf sucht zum nächstmöglichen Zeitpunkt eine/n
Fachangestellter für Bäderbetriebe
Ansprechpartner im Personalamt:
Herr Franz Enzensberger, Tel. 09952/9301-21, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Die nächste Sitzung des Marktgemeinderates Eichendorf findet am Donnerstag, den 26.03.2026 um 18 Uhr im Sitzungssaal des Rathauses statt.
Bitte benutzen Sie den rückwärtigen Eingang zum Sitzungssaal von der Straße "Zum Anger" her. Parkplätze finden Sie im Rathaushinterhof bzw. in der Straße "Zum Anger" oder am Marktplatz.
Falls Sie Demokratie einmal hautnah miterleben und einen Blick hinter die Kulissen werfen wollen, haben Sie als Wahlhelfer dazu Gelegenheit. Für dieses Ehrenamt müssen Sie das 18. Lebensjahr vollendet haben und wahlberechtigt sein.
Bei Interesse melden Sie sich doch einfach bei Monika Gegenfurtner, Tel. 09952/9301-19, gerne auch per e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.





