Nachrichten und Neuigkeiten

Die Gemeinden haben zwei Möglichkeiten, um rechtsetzend tätig zu werden: Sie können Satzungen und Verordnungen erlassen. Bei beiden handelt es sich um Regelungen, die mit verbindlicher Kraft gegenüber jedermann für eine unbestimmte Vielzahl von Fällen gewisse Rechtsfolgen festlegen, insbesondere Rechte und Pflichten begründen.

Satzungen werden erlassen, um gemeindliche Angelegenheiten zu regeln. Die Befugnis zum Satzungserlass folgt grundsätzlich aus dem gemeindlichen Selbstverwaltungsrecht, das auch die Rechtsetzungsautonomie umfasst. Das Verfahren zum Satzungserlass ist in der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern geregelt (Art. 23 und 24 GO). Satzungen im eigenen Wirkungskreis der Gemeinde bedürfen dabei keiner gesonderten Ermächtigung, wenn sie nicht in Rechte Dritter eingreifen oder Verpflichtungen Dritter berühren. Der Erlass von Satzungen zur Regelung übertragener Angelegenheiten sowie von Satzungen, die Verstöße gegen ihre Regelungen mit Geldbuße bedrohen (= bewehrte Satzungen), sind dagegen nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig.
Beispiele für gemeindliche Satzungen sind Satzungen mit Anschluss- und Benutzungszwang im Wasser- und Abwasserbereich oder Beitrags- und Gebührensatzungen nach dem Kommunalabgabengesetz.

Bei den gemeindlichen Verordnungen steht demgegenüber in der Regel ein sicherheitsrechtlicher Zweck im Vordergrund. Der Erlass von Verordnungen ist nur in den gesetzlich bestimmten Fällen zulässig. Allgemeine Regelungen zum Verfahren beim Erlass kommunaler Verordnungen finden sich z. b. im Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG). Das LStVG und andere Gesetze enthalten überdies Ermächtigungen zum Erlass gemeindlicher Verordnungen auf dem Gebiet der öffentlichen Sicherheit und Ordnung.


Nachstehend sind die Rechtsnormen des Marktes Eichendorf aufgeführt und können im pdf-Format eingesehen werden. Die rechtsgültigen Original-Ausfertigungen befinden sich in den Akten der Gemeindeverwaltung. Soweit Lagepläne enthalten sind, sind diese aufgrund des Speicherformates zur Maßentnahme nicht geeignet.


1. Satzungen

1.1 Haushaltsplan und Haushaltssatzung, Steuern


-Satzung über die Festsetzung der Grundsteuerhebesätze
-Satzung über die Erhebung der Hundesteuer

1.2 Marktgemeinderat und Verwaltung

-PDF Download Geschäftsordnung des Marktgemeinderates  Eichendorf 2020-2026
-PDF Download Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts 2020-2026
-PDF DownloadSatzung über die Erhebung von Verwaltungskosten für Amtshandlungen im eigenen Wirkungskreiss
-PDF Download Satzung zur Regelung der Tätigkeit des Seniorenbeauftragten
-PDF Download Satzung zur Regelung der Tätigkeit des Jugendbeauftragten
-PDF DownloadAllgemeine Erlaubnis für Lotterien und Ausspielungen der Regierung von Niederbayern v. 18.10.2017

1.3 Gemeindliche Einrichtungen

-PDF Download Entwässerungssatzung
-PDF DownloadBeitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung
-PDF Download Wasserabgabesatzung - WAS - 2003 und Änderungssatzung zur WAS 2017
-PDF Download Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
-PDF Download Satzung über die Straßenbenennung und Hausnummerierung
-PDF Download Satzung Abwasserabgabe Kleineinleiter
-PDF Download Wochenmarktsatzung

-PDF DownloadBadeordnung für die Benutzung des Freibades Eichendorf 
- PDF DownloadSatzung Benutzung oeff. Einrichtung Sport- und Aktivzentrum

1.4 Bauwesen

-PDF Download Erschließungsbeitragssatzung
-PDF Download Satzung über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes im Ortskern von Eichendorf
-PDF Download Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135a – 135 c de3s BauGB
- PDF Download Satzung bes. Vorkaufsrecht Nahversorgung an der Bahnanlage_ 13.10.2018
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 1 BauGB Ortsteil Eichendorf
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht nach Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteile Adldorf und Eichendorf
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Poecking v. 29.07.2019
-PDF DownloadStellplatzsatzung - StS - v. 29.07.2019
- PDF Download
Satzung besonderes Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Aufhausen
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Perbing_2020-11-20
- PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Kröhstorf v. 23.12.2020
-
PDF DownloadSatzung bes. Vorkaufsrecht Par. 25 Abs. 1 Nr. 2 BauGB Ortsteil Indersbach v. 04.03.2021

1.5 Bebauungspläne (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Bebauungspläne finden Sie  unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.6 Städtebauliche Satzungen (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Städtebaulichen Satzungen finden Sie  Kürze unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.7 Außenbereichssatzungen (in Kraft)

Die in Kraft getretenen Außenbereichssatzungen finden Sie unter Bauen, Wohnen, Energie & Umwelt bei "Bauleitplanung" !

1.8 Feuerwehren

-PDF Download Satzung über die Freiwilligen Feuerwehren
-PDF Download Satzung über den Aufwendungs- und Kostenersatz für die Feuerwehren

1.9 Friedhofswesen

Liebe Mitbürger, die Friedhofssatzung und die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung werden derzeit neu ausgearbeitet – nach Erlass werden sie hier zur Information bereitgestellt.


2. Verordnungen

-{Reinigungs- und Winterdienst-Sicherungsverordnung v. 16.04.2018}
- Verordnung über die Freigabe von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen 2009


3. Richtlinien (intern für die Verwaltung anzuwenden)


- Richtlinie über die Förderung der Vereine und Verbände
- Richtlinie über Verleihung der Ehrenamtsmedaille

 

Bundestagswahl am 23. Februar 2025

Am 23.02.2025 findet die vorgezogene Bundestagswahl statt, dann sind über 60 Millionen Deutsche dazu aufgerufen, über die Zusammensetzung des 21. Deutschen Bundestages zu bestimmen. Der Deutsche Bundestag ist die Volksvertretung der Bundesrepublik Deutschland und als maßgebliches Gesetzgebungsgremium ihr wichtigstes Organ. Er besteht aus Abgeordneten des deutschen Volkes, die in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl auf vier Jahre gewählt werden.

Unser Wahlkreis

Ein Wahlkreis ist der – in der Regel geographisch zusammenhängende – Teilraum eines Wahlgebietes, in dem Wahlberechtigte über die Besetzung eines oder mehrerer Mandate abstimmen. Wir in der Marktgemeinde Eichendorf wählen im Wahlkreis 230 („Rottal-Inn“).

Zu diesem Wahlkreis gehören der gesamte Landkreis Dingolfing-Landau, der gesamte Landkreis Rottal-Inn sowie vom Landkreis Landshut die Verwaltungsgemeinschaften Gerzen und Wörth a.d.Isar.

Erststimme und Zweitstimme

Jede Wählerin und jeder Wähler hat zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird eine Person im Wahlkreis gewählt. Die Erststimme wird auf der linken Stimmzettelhälfte abgegeben. Ab der Bundestagswahl 2025 gewinnt eine Bewerberin oder ein Bewerber einer Partei einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er in dem Wahlkreis die meisten Erststimmen erhalten hat und dieser Sitz außerdem durch Zweitstimmen gedeckt ist (sogenannte Zweitstimmendeckung). Eine Einzelbewerberin oder ein Einzelbewerber erhält einen Wahlkreissitz, wenn sie oder er die meisten Stimmen auf sich vereinigt.

Mit der Zweitstimme, die auf der rechten Stimmzettelhälfte vergeben wird, wird die Landesliste einer Partei gewählt. Die Zahl der Zweitstimmen entscheidet darüber, wie viele Sitze eine Partei im Bundestag erhält (Verhältniswahl), und ist daher die Maßgebliche. Durch die Einführung der Zweitstimmendeckung zur Bundestagswahl 2025 hat die Zweitstimme noch an Bedeutung gewonnen.

Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden

Die Stimmabgabe für die Erst- oder Zweitstimme ist ungültig, wenn der Stimmzettel mehr als eine Markierung je Spalte hat, wenn er keine oder keine zweifelsfrei erkennbare Kennzeichnung enthält oder wenn außer dem Kreuz Bemerkungen aufgeschrieben werden.

Bei einem Stimmzettel mit lediglich einer Stimmabgabe ist nur die fehlende Stimme ungültig.

Briefwahl bitte nur bei wirklichem Bedarf nutzen

Wahlberechtigte, die in ein Wählerverzeichnis eingetragen sind, können ihr Wahlrecht ohne Vorliegen eines besonderen Grundes durch Briefwahl ausüben. Bitte beachten Sie aber, dass in einem Stimmbezirk mindestens 50 Wähler ihre Stimme abgeben müssen, damit in diesem Wahllokal auch ausgezählt werden darf. Stärken Sie also Ihr Wahllokal vor Ort! Vor allem aufgrund der kurzen Fristen sind die Wahlbehörden vor große Herausforderungen gestellt, denn anstatt der üblichen sechs Wochen bleiben höchstens zwei Wochen vor der Wahl für die Briefwahl!

 

Das Wahlteam des Marktes Eichendorf bittet daher alle Bürgerinnen und Bürger, die Briefwahl nur bei wirklichem Bedarf zu Nutzen und am 23. Februar persönlich vor Ort im Wahllokal zu wählen. Vielen Dank!

Wahlhandlung

Die Wahl am Sonntag, den 23.02.2025, dauert von 8.00 bis 18.00 Uhr. Für das Gemeindegebiet werden wieder die üblichen 9 Wahlbezirke und zusätzlich fünf Briefwahlbezirke gebildet.

 

Hier können Sie wählen:

Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal

Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf

Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen   

Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus

Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing

Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus

Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach

Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf

Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart

Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.

Nach 18.00 Uhr werden in den Wahllokalen die Stimmen öffentlich ausgezählt und anschließend im Rathaus die einzelnen Ergebnisse zusammengeführt und an das Landratsamt weitergemeldet.

Auf die weiteren Einzelheiten wird rechtzeitig durch Bekanntmachungen hingewiesen, die an der Anschlagtafel am Rathauseingang aushängen und im Lokalteil der Tagespresse veröffentlicht werden.

 

Machen Sie von Ihrem Wahlrecht Gebrauch!

 

 

Wahlwerbung zur Bundestagswahl 2025

In folgendem Merkblatt sind für die Parteien alle zur Wahlwerbung für die Bundestagswahl im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf wichtigen Informationen gesammelt dargestellt:

[Download Merkblatt]

 

Wählerverzeichnis für die Bundestagswahl 2025 liegt zur Einsicht bereit

Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bundestagswahl am 23.02.2025 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt und kann hier heruntergeladen werden.

Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Montag, 03.02.2025 bis Freitag, 07.02.2025 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.

In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.

Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.

Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 21.02.2025, 15.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).

Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musterantrag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.

Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes aufgedruckt.

Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.

Fundamt:

Wenn Sie etwas gefunden oder verloren haben, können Sie dies im Fundamt im Rathaus in Eichendorf bei Frau Kalinke, Tel.09952/9301-33, E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! melden.

 


Fundtiere:

Falls Sie ein Tier finden oder Ihnen ein Tier zugelaufen ist, können Sie sich direkt an das Tierheim „Quellenhof“ in Passbrunn wenden. Dieses Tierheim ist aufgrund einer Zweckvereinbarung der Gemeinden im Landkreis auch für unseren Gemeindebereich zuständig.
Dort können Sie auch nachfragen, wenn Sie ein Tier vermissen.

  • Adresse:
    Quellenhof Passbrunn
    Passbrunn 1
    94419 Reisbach
    Tel. 08734 / 937 261
    E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Weitere Informationen können Sie auf der Internetseite http://www.quellenhof-passbrunn.de/ abrufen.

 

Hier finden Sie Kontaktadressen zu Behörden, die für unser Gemeindegebiet zuständig sind:

Agentur für Arbeit
Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/9818-0
http://www.meldebox.de/Umzug-Landau-Isar/Arbeitsamt/

Amt für Landwirtschaft und Forsten
mit Hauswirtschaftsschule
Anton-Kreiner-Str. 1
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/693-0
http://www.aelf-ln.bayern.de/stammdaten/dienstgebaeude/

Amt für Ländliche Entwicklung
Dr. Schlögl-Platz 1
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/940-0
http://www.ale-niederbayern.bayern.de/

Amtsgericht
Hochstr. 17
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/945-0
http://www.behoerdenwegweiser.bayern.de/dokumente/behoerde/68443732153

Arbeitsgemeinschaft Grundsicherung für
Arbeitssuchende LKR Dingolfing-Landau
Viehmarktstr. 3
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/9818-83
http://www.arbeitsagentur.de/

Arbeitsgericht Landshut
Seligenthaler Str. 10
84034 Landshut
Tel. 0871/8528-03
http://www.lag.bayern.de/muenchen/gerichte/regensburg/aussenkammer.html#Landshut

Deutsche Bahn AG
 - Servicecenter -
Tel. 08001507090
http://www.bahn.de/p/view/index.shtml

Finanzamt
Obere Stadt 44
84130 Dingolfing
Tel. 08731/504-0
http://www.finanzamt.bayern.de/dingolfing/

Gesundheitsamt
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-233
http://www.landkreis-dingolfing-landau.de/Landratsamt/Waserledigeichwo.aspx?view=~/kxp/orgdata/default&orgid=5f591b1d-1cf7-415f-b55a-537d537e880f

Grundbuchamt b. Amtsgericht
Hochstr. 17
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/945-226
http://grundbuchamt.com/ort-landau_a.d.isar.aspx

Landgericht Landshut
Maximilianstr. 22
84028 Landshut
Tel. 0871/84-0
http://www.justiz.bayern.de/gericht/lg/la/

Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd
Am Alten Viehmarkt 2
84028 Landshut
Tel. 0871/81-0
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/BayernSued/de/Navigation/0_Home/home_node.html

Landratsamt Dingolfing-Landau
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-0
http://www.landkreis-dingolfing-landau.de/Aktuelles.aspx

Kfz-Zulassungsstelle Landau
Viehmarktstr. 5
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/2922
http://www.landkreis-dingolfing-landau.de/Landratsamt/Kfz-Zulassungsstelle.aspx

Notariat Landau a.d.Isar
Oberer Stadtplatz 10
94405 Landau a.d Isar
Tel. 09951/6900-0

Polizeiinspektion
Fleischgasse 16
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/9834-0
http://www.polizei.bayern.de/niederbayern/wir/organisation/dienststellen/index.html/93546

Regierung von Niederbayern
Regierungsplatz 540
84028 Landshut
http://www.regierung.niederbayern.bayern.de/kontakt/index.php

Staatl. Bauamt Landshut
84034 Landshut
Innere Regensburger Str. 7-8
Tel. 0871/9254-001
http://www.stbala.bayern.de/

Staatliches Schulamt
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-161
http://www.dingolfing.org/schulamt/

Vermessungsamt
Marienplatz 5 a
94405 Landau a.d. Isar
Tel. 09951/9801-0
http://www.vermessungsamt-landau.de/

Veterinäramt
Obere Stadt 1
84130 Dingolfing
Tel. 08731/87-507
http://www.alf-sr.bayern.de/tierhaltung/linkurl_6.pdf

Wasserwirtschaftsamt Landshut
Seligenthaler Str. 12
83034 Landshut
Tel. 0871/8528-01
http://www.wwa-la.bayern.de/

Hauptzollamt Landshut
Seligenthaler Str. 62
84034 Landshut
Tel. 0871/806-0
http://www.bund.de/DE/Behoerden/H/HZA/HZA-Landshut/Hauptzollamt-Landshut.html