HINWEIS: Sämtliche hier zum Download zur Verfügung gestellten Dateien bezüglich der Bauleitplanung dienen lediglich der Vorinformation. Sie sind zur Maßentnahme ungeeignet und ersetzen nicht die Originalunterlagen! Für genauere Informationen raten wir zu einem persönlichen Gespräch im Bauamt.
- Flächennutzungsplan, Landschaftsplan
Im Flächennutzungsplan wird für das gesamte Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung in den Grundzügen dargestellt. Der Flächennutzungsplan ist damit ein vorbereitender Bauleitplan (ohne Rechtswirkung nach außen); dies unterscheidet ihn vom Bebauungsplan.
Der kommunale Landschaftsplan bildet ein zentrales Element der Umweltvorsorge auf gemeindlicher Ebene; integriert in den Flächennutzungsplan ist er eine wichtige Grundlage für die nachhaltige Entwicklung der Gemeinden.
Flächennutzungsplan, Erläuterungsbericht, Änderungen, Deckblätter
In Ergänzung zum Flächennutzungsplan wurde im Jahr 2009 auch eine "Solarstudie" erarbeitet, die die Grundsätze für Freiflächen-Photovoltaikanlagen regelt. Diese ist ebenfalls unter obigem Link zu finden. - Bauleitpläne, die sich im Aufstellungsverfahren befinden
Die Aufstellung von Bauleitplänen, Städtebaulichen Satzungen und Außenbereichssatzungen erfolgt in einem nach dem Baugesetzbuch vorgeschriebenen Verfahren.Für die Einsichtnahme in die Auslegungsunterlagen gelten die üblichen Öffnungszeiten. Sämtliche ausliegenden Unterlagen sind auch auf dieser Internetseite eingestellt und über den folgenden Link aufrufbar.
Bauleitpläne und Baurechtssatzungen, die sich im Aufstellungsverfahren befinden - Bebauungspläne
Die Gemeinden stellen Bebauungspläne auf, um die städtebauliche Entwicklung und Ordnung in der Gemeinde zu steuern. Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen; sie enthalten verbindliche Festsetzungen und bestimmen, wie die Grundstücke bebaut werden können.
Folgende Bebauungspläne gelten bereits als gemeindliche Satzungen:
Bebauungspläne - Städtebauliche Satzungen
Die Rechtsgrundlage bildet § 34 Abs. 4 Baugesetzbuch.
Es wird zwischen Klarstellungssatzung, Entwicklungssatzung und Einbeziehungssatzung unterschieden.
Folgende Städtebaulichen Satzungen gelten bereits:
Städtebauliche Satzungen - Außenbereichssatzungen
Die Gemeinden können im bauplanungsrechtlichen Außenbereich unter bestimmten eng begrenzten gesetzlichen Voraussetzungen die Errichtung vor allem von Wohngebäuden erleichtern, indem sie eine Außenbereichssatzung erlassen.
Folgende Außenbereichssatzungen gelten bereits:
Außenbereichssatzungen


