Gewässerentwicklungspläne stellen das entscheidende planerische Hilfsmittel dar, um den am Gewässer Tätigen Ziele und Maßnahmen für die naturnahe bzw. natürliche Entwicklung von Gewässern und Auen vorzugeben.
Gewässerentwicklungsplan (GEP) für die Gewässer 3. Ordnung im Gebiet des Marktes Eichendorf
Das Gewässernetz der Gewässer 3. Ordnung im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf umfasst ca. 74 km Länge. Unter einem Gewässer 3. Ordnung versteht man Fließgewässer, die nicht zu den Gewässern 1. Ordnung (wie z.B. die Isar und die Vils) oder 2. Ordnung zählen.
Es handelt sich bei den Gewässern 3. Ordnung um zahlreiche namentlich bezeichnete Bäche und deren zum Teil namenlose Zuflüsse. Die Unterhaltspflicht obliegt gemäß Art. 43 des BayWG den Gemeinden als eigene Aufgabe. Be- und Entwässerungsgräben im Sinne des Bayerischen Wassergesetzes (BayWG) fallen nicht in die Unterhaltslast.
Zu den wichtigsten Bächen im Gemeindegebiet des Marktes Eichendorf zählen z. B. der Etzenbach bei Aufhausen, der Ötzgraben bei Rengersdorf, der Attenkaisener Graben, der Petzenbach von Indersbach bis Dornach, der Senningerbach bei Exing, der Eggenbach, der Rohrbach und der Reithbach von Wisselsdorf her.
Der Markt Eichendorf beauftragte im Jahr 2005 die Landschaftsarchitekten Längst/Voerkelius, Landshut, einen GEP aufzustellen. Im Juni 2006 wurde er dem Gemeinderat vorgestellt.
Die Ziele des GEP sind:
- Bestandsaufnahme der Gewässer 3. Ordnung
- Erstellen von Vorgaben für ökologisch orientierte Unterhaltsmaßnahmen
- Erbringen von Vorschlägen für einen naturnahen Gewässerausbau
- Herstellung eines vorbeugenden Hochwasserschutzes
- Erhaltung und Schaffung von Retentionsräumen
- Fernhaltung von Nährstoffeinträgen und Pflanzenschutzmitteln von Gewässern
- Erhöhung der Selbstreinigungskraft
- Erhaltung und Entwicklung einer naturnahen Bachaue mit beschränkter Entwicklung der Eigendynamik
- Schaffung der Durchgängigkeit der Gewässer für Lebewesen
- Verbesserung der Erholungsfunktion der Gewässer
Schrittweise soll nun der GEP im Rahmen der Gewässerunterhaltsmaßnahmen in einem mehrjährigen Finanzierungsprogramm umgesetzt werden. Die Aufstellung und Umsetzung des GEP wird vom Wasserwirtschaftsamt Landshut begleitend betreut.
Ansprechpartner für Fragen zum Thema Gewässerentwicklungsplan ist Herr Braunstein (Tel. 09952/9301-11) , E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.