Nachrichten und Neuigkeiten
RATHAUS AN FASCHING REGULÄR GEÖFFNET
Das Rathaus ist heuer aufgrund der bevorstehenden Kommunalwahl und der verkürzten Briefwahlfrist an Fasching regulär geöffnet.
Auch am Faschingsdienstag ist das Rathaus mit allen Abteilungen ganztägig geöffnet!
Die Briefwahlunterlagen können im eigens eingerichteten Briefwahlbüro im Sitzungssaal beantragt und abgeholt werden!
Wählerverzeichnis für die Kommunalwahl 2026 liegt zur Einsicht bereit
Die Bekanntmachung über das Recht auf Einsicht in das Wählerverzeichnis und die Erteilung von Wahlscheinen für die Kommunalwahl am 08.03.2026 wurde an der Anschlagtafel am Rathaus (Passage zum Postsaal) ausgehängt.
Das Wählerverzeichnis wird in automatisierter Form von Montag, 16.02.2026 bis Freitag, 20.02.2026 während der allgemeinen Dienststunden im Rathaus in Eichendorf, Marktplatz 5, Zimmer 2 - Einwohnermeldeamt, für Stimmberechtigte zur Einsicht bereitgehalten.
In der Bekanntmachung ist auch die Ausgabe von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen geregelt.
Einen Wahlschein kann auf Antrag erhalten, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist.
Der Wahlschein kann schriftlich (auch z. B. per Telefax, E-Mail, Bürgerserviceportal des Marktes Eichendorf) oder mündlich (nicht aber telefonisch) bis 06.03.2026, 15.00 Uhr, im Rathaus beantragt werden (bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung auch bis 15.00 Uhr am Wahltag).
Für die Antragstellung ist zwar keine bestimmte Form vorgeschrieben – zweckmäßigerweise ist allerdings auf der Rückseite des Wahlbenachrichtigungsbriefes ein vollständiger Musteran-trag aufgedruckt, der ausgefüllt werden kann und unterschrieben sein muss.
Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist – diese ist ebenfalls auf der Rückseite des Wahlbe-nachrichtigungsbriefes aufgedruckt.
Die weiteren Einzelheiten sind aus der öffentlichen Bekanntmachung an der Anschlagtafel am Rathaus ersichtlich.
Straßensperrung aufgrund von Baumarbeiten
Am Montag, 09.02. bis Mittwoch, 11.02.2026 ist die Schlossallee und teilweise die Straße Richtung Adldorf-Nißlöd-Rödlhub jeweils von 07:30 bis 17:00 Uhr aufgrund von Baumarbeiten der Alleebäume gesperrt.
Gebührenanpassung beim Personalausweis
Wie das Bayer. Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am Montag, den 02.02.2026 mitteilte, wurde am 30. Januar seitens des Bundesrates einer neuen Verordnung zugestimmt, welche eine wesentliche Auswirkung hat. Diese Verordnung tritt am 07.02.2026 in Kraft.
Die Gebühren für die Ausstellung eines Personalausweises, aufgrund gestiegener Kosten beim Ausweishersteller und den Personalausweisbehörden, werden angehoben. Die Anpassung wirkt sich wie folgt aus:
Antragstellende Gültigkeitsdauer Gebühr alt Gebühr neu
unter 24 Jahren 6 Jahre 22,80 EUR 27,60 EUR
ab 24 Jahren 10 Jahre 37,- EUR 46,- EUR





