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Nachrichten und Neuigkeiten

Neues Baugebiet in Hartkirchen

Der Markt Eichendorf setzt weiterhin auf eine nachhaltige Siedlungsentwicklung und verfolgt konsequent das Prinzip „Nachverdichten statt neu ausweisen“. Im Ortsteil Hartkirchen wird derzeit ein kleines Baugebiet mit insgesamt fünf Parzellen erschlossen.

Ursprünglich war auf dem Baufeld lediglich eine einzelne Parzelle vorgesehen. Durch die Neuverlegung der Strom-Überlandleitung durch die Bayernwerk Netz GmbH konnte der Bereich jedoch vollständig neu überplant werden. So entstehen nun fünf Bauparzellen – vier für Wohnbebauung sowie eine Gewerbeparzelle.

Das erforderliche Bauleitverfahren wurde bereits im September vergangenen Jahres erfolgreich abgeschlossen. Die Gewerbeparzelle erhält eine direkte Anbindung an die Kreisstraße DGF 33. Die vier Wohnbaugrundstücke werden über eine neu errichtete Stichstraße an die bestehende Gemeindestraße angeschlossen.

Im Zuge der Erschließungsarbeiten werden neben den Hausanschlussleitungen auch die Schmutz- und Regenwasserkanäle sowie die Trinkwasserleitung hergestellt. Das Niederschlagswasser der privaten Grundstücke und der Straßenflächen wird zunächst in Zisternen zurückgehalten und anschließend gedrosselt in den Sammelkanal eingeleitet, bevor es dem Vorfluter zugeführt wird.

Für eine moderne digitale Infrastruktur sorgt die Telekom mit einer Glasfasererschließung des gesamten Baugebiets. Die Stromversorgung übernimmt die Bayernwerk Netz GmbH. Gleichzeitig wird auch die Straßenbeleuchtung an die aktuellen technischen Anforderungen angepasst.

Bereits im Vorfeld wurde das Baufeld durch die Kreisarchäologie untersucht und freigegeben. Die Voruntersuchungen ergaben keine Hinweise, die weitere archäologische Grabungen erforderlich gemacht hätten.

Den Auftrag für die Erschließungsarbeiten erhielt die Firma Schaupp aus Deggendorf. Die örtliche Bauleitung übernimmt Christoph Geiss. Mit der Planung und Bauüberwachung ist das Ingenieurbüro OBW aus Landau an der Isar beauftragt. Verantwortlicher Projektleiter ist Maximilian Able, der das Vorhaben in enger Zusammenarbeit mit Thomas Ebner betreut.

Die Gesamtkosten der Erschließungsmaßnahme belaufen sich auf rund 230.059 Euro brutto. Die Fertigstellung ist für Mitte September 2026 vorgesehen. Nach aktuellem Baufortschritt wird jedoch davon ausgegangen, dass die Arbeiten bereits deutlich früher abgeschlossen werden können.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger, die sich für einen Bauplatz interessieren, können sich für Informationen zur Baugrundvergabe an Johann Zacher (09952/9301-28 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!) wenden.

 

 

Ausschreibung einer landwirtschaftlichen Pachtfläche

Der Markt Eichendorf bietet zum Pachtbeginn 01. Oktober 2026 nachfolgend beschriebene landwirtschaftliche Nutzflächen auf Basis einer öffentlichen Ausschreibung zur Pacht an.
Der Pachtvertrag hat eine Vertragslaufzeit bis 30. September 2027 und verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, falls nicht von einer Partei bis 01.08. des laufenden Pachtjahres gekündigt wird.

Folgende landw. Flurstücke werden nur gemeinsam zur Verpachtung ausgeschrieben:

Fl.Nr. 247, Gemarkung: Aufhausen, Lage: Nähe Arnstorfer Straße, Größe: ca. 7422,00 m2, Kulturart: Kleegraswechselwiese
Fl.Nr. 247/3, Gemarkung: Aufhausen, Lage: Nähe Arnstorfer Straße, Größe: ca. 8.766,00, Kulturart: Kleegraswechselwiese

Ziel des Pachtvertrages ist der Schutz des Siedlungsgebietes vor Humuseinschwemmungen. Die Fläche ist deshalb als Kleegraswechselwiese o.ä. zu nutzen, um diese Abschwemmungen zu verhindern.


Ortsansässige Interessenten werden aufgefordert, ein ausschließlich schriftliches, zusatz- und bedingungsfreies Pachtangebot bis zum 30. August 2026, 12:00 Uhr, einzureichen.
Senden Sie Ihre schriftliche Angebotsabgabe in einem verschlossenen Umschlag mit der Kennzeichnung: „Pachtangebot Fl.Nr. 247 und 247/3, Gmkg. Aufhausen – Erst nach Ablauf des 30.08.2026 öffnen“.


Die Neuvergabe der Pachtfläche erfolgt an den Höchstbietenden. Das Mindestgebot liegt bei 200,- €/Hektar. Grundvoraussetzung für die Abgabe eines Angebotes ist das Einverständnis mit beigefügtem Pachtvertrag. Bei Abgabe eines Angebots erklärt sich der Bieter mit allen darin enthaltenen Regelungen bzw. Vertragsbestandteilen einverstanden.


Nachträgliche Verhandlungen aufgrund Beschaffenheitsfaktoren, wie z.B. Bodenqualität, Lage, Schattenwurf oder Waldanstoß sind ausgeschlossen. Der gebotene Pachtzins ist jährlich zum 30.09. zu entrichten. Ein Rechtsanspruch auf Zuschlag besteht nicht. Über öffentliche Straßen und Wege ist die Fläche zu besichtigen.


Lagepläne können im Rathaus, Marktplatz 5, 94428 Eichendorf, Liegenschaftsverwaltung, Zimmer Nr. 1, eingesehen werden.

Kontakt für Rückfragen: Liegenschaftsverwaltung
Fr. Ingrid Müller
Tel. 09952-9301-46
E-Mai: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Hier gelangen Sie zur Ausschreibung einer landwirtschaftlichen Pachtfläche.

Hier gelangen Sie zu den Bedingungen des Pachtvertrages.

Rathaus und Bauhof am Freitag, 17.07.26 geschlossen!

Am Freitag, 17.07.2026, sind das Rathaus und der Bauhof aufgrund einer internen Schulung geschlossen! 

Der Notdienst bei Störungen in der öffentlichen

- Abwasserbeseitigung ist unter 0160/4694442 und bei der
- Wasserversorgung unter 0171-7493413 erreichbar!

Wespen- und Hornissenberatung

Wespen und Hornissen sind nach dem Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) geschützt. Die am häufigsten vorkommenden Wespenarten dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden (vgl. § 39 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG).

Hornissen sind nach § 7 Abs. 2 Nr. 13 c BNatSchG in Verbindung mit der Bundesartenschutzverordnung (BArtschV) besonders geschützt. Es ist u.a. verboten sie zu fangen, verletzen oder zu töten (vgl. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG). Sollte eine Ausnahme (§ 45 Abs. 7 BNatSchG) oder eine Befreiung (§ 67 Abs. 1 BNatSchG) notwendig sein, ist nach Art. 44 Abs. 2 BayNatSchG die untere Naturschutzbehörde zuständig.

Grundsätzlich ist das Landratsamt Dingolfing-Landau als untere Naturschutzbehörde jedoch um ein harmonisches Nebeneinander von Mensch und Natur sehr bemüht. Deshalb wurde im Landkreis Dingolfing-Landau ein ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater bestellt. Dieser berät die Menschen vor Ort und sucht bei Bedarf mit ihnen gemeinsam nach Lösungen. Für Sie im Gemeindebereich tätig als Ehrenamtlicher Wespen- und Hornissenberater:

Herr Rudi Weiß, Bubach Nr. 6, 94437 Mamming, Tel.: 09955-1303, Handy: 0170-7619421

Seine Dienstleistung umfasst folgendes: Beratung von Bürgern am Telefon und vor Ort über Biologie, den Wert und den gesetzlichen Schutz von Wespen und Hornissen, Begutachtung der Nester und Bestimmung der Art, Entscheidung über den weiteren Umgang mit den Wespen und Hornissen

Für, im Bundesnaturschutzgesetz geregelte Ausnahmen und Befreiungen ist die untere Naturschutzbehörde am Landratsamt zuständig (Johannes Neuner Tel.: 08731/87-239).

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