Nachrichten und Neuigkeiten
Der Förderer- + Gewerbeverein als Veranstalter lädt ein
Am 09. November ist es wieder soweit: In Eichendorf ist verkaufsoffener Marktsonntag!
Beim vierten und somit letzten Marktsonntag in diesem Jahr haben die Fachgeschäfte von 12 bis 17 Uhr geöffnet. Die Besucher können mit speziellen Marktangeboten sowie einer breiten, modischen Auswahl rechnen und sich bereits Gedanken über die ersten Weihnachtsgeschenke machen. Für den Martinimarkt, der bereits um 10 Uhr beginnt, haben sich zudem eine Reihe verschiedenster Fieranten angemeldet.
Ein besonderes Highlight dieses Tages ist der traditionelle Martiniritt mit Pferdesegnung, organisiert von den Pferdefreunden Eichendorf. Dieser verkaufsoffene Sonntag steht somit ganz im Zeichen von Pferden, Reitern und Kutschen. Finanziert wird der Martiniritt vom Förderer- und Gewerbeverein sowie vom Markt Eichendorf.
Die Aufstellung des Zuges erfolgt ab 12.30 Uhr beim Reitgelände der Pferdefreunde hinter dem TSV-Sportplatz. Um 13.oo Uhr geht es über den Marktplatz, wo die Teilnehmer von den Vereins-Vorsitzenden begrüßt werden. Der Zug geht dann weiter Richtung Busbahnhof und kommt nach der Pferdesegnung nochmals zurück zum Marktplatz.
Verschiedene Kutschen, Reitergruppen, Einzelreiter und Handpferde werden erwartet. Anmeldung bitte per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Reiter sind auch kurzfristig ohne Anmeldung recht herzlich willkommen.
Der Gewerbeverein, die Pferdefreunde und die Eichendorfer Fachgeschäfte freuen sich auf Ihren Besuch.

Am Dienstag, den 28.10. lud der Markt Eichendorf alle Indersbacher Bürgerinnen und Bürger zu einer Informationsveranstaltung ins Pfarrheim Indersbach ein. Thema der Veranstaltung war der bevorstehende Vollausbau der Kreisstraßen DGF 31 und 34 und somit der Indersbacher Ortsdurchfahrten durch den Landkreis Dingolfing-Landau.
Bürgermeister Josef Beham erläuterte, dass im Zuge dieser Baumaßnahme die Gemeinde diese Möglichkeit nutzen möchte um zeitgleich einen Gehweg zu bauen – vorausgesetzt, die Grundstückseigentümer sind bereit, ihren Grund dafür an die Gemeinde zu verkaufen.
Außerdem werde im Zuge der Maßnahme durch die Gemeinde das angrenzende Löschwasserbecken saniert oder erneuert, die Straßenbeleuchtung optimiert, die Wasserleitungen durch die Implementierung zweier Hydranten verbessert, der Regenwasserkanal ertüchtigt sowie der Breitbandausbau durchgeführt.
Zur Zeitschiene teilte Bürgermeister Josef Beham mit, dass es erforderlich ist, den Grunderwerb bis Mitte 2026 abzuschließen, da die Fördermittel im August 2026 beantragt werden müssen. Im nächsten Schritt könnte dann die Ausschreibung im Januar 2027 erfolgen. Der Baubeginn ist für das Frühjahr 2027 geplant so dass die Maßnahme bis Ende 2027 abgeschlossen werden kann.
„Alle in Frage kommenden Grundstückseigentümer werden in der kommenden Woche von der Verwaltung angeschrieben und abgefragt, ob sie bereit sind, ihren Grund für den Bau eines Gehweges an den Markt Eichendorf zu verkaufen. Dann können wir prüfen, welche Varianten zum Bau des Gehweges möglich sind“ berichtete Bauamtsleiterin Sabine Forstner.

Innerhalb von 13 Jahren weit über 100 000 Stück verkauft!
Am 30. Juli 2012 startete der Verkauf des neuen Einkaufsgutscheins „Eichendorf-Zehner“ für die gesamte Marktgemeinde. Die Verkaufsbilanz nach 13 Jahren kann sich sehen lassen!
Ein kurzer Rückblick:
Über 4 Monate befasste sich die Arbeitsgruppe 1 der Gemeindeentwicklung unter der Leitung von Sepp Maidl (2. Vorsitzender des Vereins) im Frühjahr 2012 mit dem Projekt Einkaufsgutschein. Für das Design sorgte Mediengestalter Markus Maidl. Die Gemeindeverwaltung und EDEKA Zocher erklärten sich sofort bereit, den Verkauf des neuen Einkaufsgutscheins zu übernehmen.
56 Gewerbetreibende fast aller Branchen der Marktgemeinde Eichendorf in den Orten Adldorf, Aufhausen, Eichendorf, Enzerweis, Exing, Hartkirchen, Haid, Heimhart, Lappersdorf, Indersbach, Pitzling, Prunn, Pöcking, Reichstorf, Ölling, Wannersdorf und Wisselsdorf beteiligten sich zum Verkaufsstart an der Aktion und nehmen den „Eichendorf-Zehner“ als Zahlungsmittel an.
In der Jahresversammlung 2024 des Gemeindeentwicklungsvereins wünschte sich die Gemeindeverwaltung, das Handling im Rathaus zu vereinfachen und die Ausgabe und Rücknahme der Gutscheinkarten mit QR-Codes zu digitalisieren.
Auch ein „Eichendorf-Zwanziger“ wurde gewünscht.
Der Verein erklärte sich bereit, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. Der Zehner wurde von Mediengestalter Markus Maidl neu gestaltet und ein Zwanziger entworfen. Die neuen Gutscheinkarten enthalten neben der Nummerierung nun auch einen QR-Code.
Die Herstellungskosten und auch die Kosten der Software für das Rathaus zum Verarbeiten der QR-Codes übernimmt die Gemeindeentwicklung. Die Einführung der neuen Gutscheinkarten ist für November 2025 geplant.
Die teilnehmenden Unternehmen/Geschäfte sind an dem auffälligen Hinweisschild im Eingangs-bereich zu erkennen: „Eichendorf- Zehner – Wir sind dabei!“.
Es wäre schön, wenn sich noch weitere Geschäftsinhaber und Dienstleister in der Marktgemeinde entschließen könnten, am Erfolgsmodell „Eichendorf-Zehner“ teilzunehmen.
Ihr Ansprechpartner: Josef Maidl,
Tel. 09952/9099321, e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Kürze wird wieder ein Flyer erstellt, in dem alle teilnehmenden Geschäfte und Dienstleister vorgestellt werden.
Wo erhält man die Eichendorfer Einkaufsgutscheine?
Die attraktiven Gutscheine erhalten Sie im Rathaus am Marktplatz (Montag bis Freitag) und bei GETRÄNKE EIBL (Montag bis Samstag) an der Bahnanlage, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten.
Die Vorstandschaft des Gemeindeentwicklungsvereins und Projektleiter Sepp Maidl bedanken sich bei den Gewerbetreibenden der Marktgemeinde für die Teilnahme, bei den Sponsoren, bei der Bevölkerung für die überragende Akzeptanz und ganz besonders bei den Verkaufsstellen GETRÄNKE EIBL und Markt Eichendorf (Rathaus).
(Text: Gemeindeentwicklung Eichendorf e.V.)

Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Information zur Kommunalwahl:
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde für ihr Gebiet jeweils einen Wahlkreis. Ebenso bildet bei Landkreiswahlen jeder Landkreis innerhalb der Landkreisgrenzen einen Wahlkreis.
Zusätzlich können die Wahlkreise in Stimmbezirke eingeteilt werden. Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern müssen Stimmbezirke bilden. Sowohl bei Gemeinde- als auch bei Landkreiswahlen sind hierfür die Gemeinden zuständig. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen Abstimmungsraum.
Hier können Sie wählen:
Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal
Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf
Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen
Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing
Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach
Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf
Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart
Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.
Welche Stimmzettel gibt es?
In der Regel gibt es bei den Kommunalwahlen jeweils einen Stimmzettel in unterschiedlicher Farbe für die
• Wahl der/des Ersten Bürgermeisterin/Bürgermeisters (gelb)
• Wahl der Gemeinde- oder Stadtratsmitglieder (hellgrün)
• Wahl für die Landratswahl (hellblau)
• Wahl der Kreisräte bzw. der Mitglieder der Bezirksausschüsse in München (weiß)
Wie viele Mandate sind zu vergeben?
Die Zahl der zu wählenden Gemeinderats- und Kreistagsmitgliede richtet sich nach der Einwohnerzahl der jeweiligen Gemeinde bzw. des jeweiligen Landkreises.
Im Markt Eichendorf sind bei einer Einwohnerzahl von ca. 6.700 Einwohnern 20 Gemeinderatsmitglieder zu wählen.
Aber Vorsicht - Ungültige Stimmzettel vermeiden
Ein Stimmzettel kann durchaus seine Gültigkeit verlieren. Deshalb ist es wichtig, die Kennzeichnung auf dem Stimmzettel eindeutig vorzunehmen.
Bei der Bürgermeister- und Landratswahl ist ein Kreuz im hierfür vorgesehenen Abstimmungskreis die sicherste Möglichkeit zur Stimmabgabe.
Bei der Wahl von Gemeinderatsmitgliedern und Kreisräten können einzelne Kandidatinnen/Kandidaten auch mehrere – jeweils bis zu drei – Stimmen bekommen (siehe oben, Kumulieren).
Ungültig wird ein Stimmzettel insbesondere dann, wenn
• bei der Bürgermeister- bzw. Landratswahl mehrere Bewerber/innen angekreuzt werden.
• bei den Gemeinderats- bzw. Kreistagswahlen mehrere Listen angekreuzt werden,
• nicht eindeutig erkennbar ist, für wen die Stimmen abgegeben werden,
• die Gesamtstimmenanzahl überschritten wird,
• zusätzliche Bemerkungen oder Kennzeichnungen angebracht werden,
• der Stimmzettel leer abgegeben wird. Namen nur zu streichen, reicht alleine nicht aus, um den Wählerwillen erkennen zu lassen.
Die Stimmabgabe muss sowohl im Wahllokal als auch bei der Briefwahl geheim erfolgen. Im Wahllokal müssen die Stimmzettel deshalb zwingend in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz gekennzeichnet und gefaltet werden. Es darf sich immer nur eine Person in der Wahlkabine oder hinter dem Sichtschutz aufhalten (Ausnahme bei Hilfestellung für Wähler mit Behinderungen, siehe oben).
Weitere Informationen zur Kommunalwahl finden Sie auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums unter https://www.stmi.bayern.de/wahlen-und-abstimmungen/kommunalwahlen/
Wahlhelfer gesucht!
Zur Durchführung von Wahlen sind Wahlhelferinnen und Wahlhelfer unerlässlich. Sie bilden das Fundament der Selbstorganisation der Wahl durch das Volk und sind daher die wichtigsten Träger des Wahlverfahrens.
Für die Kommunalwahl sowie für die zukünftigen Wahlen werden immer ca. 120 – 170 freiwillige Wahlhelfer benötigt.
Der Markt Eichendorf ruft daher alle interessierten Bürgerinnen und Bürger, die bei den anstehenden Wahlen bei der Auszählung mithelfen möchten auf, sich im Wahlamt der Marktgemeinde bei Ida Noneder unter 09952/9301-47 oder bei Lena Able unter 09952/9301-42 oder per Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zu melden.
Wer bereits als Wahlhelfer beim Markt Eichendorf eingeteilt war, muss sich nicht mehr melden.
Welche Aufgaben habe ich als Wahlhelferin oder Wahlhelfer in einem Wahlvorstand?
Ein Wahlvorstand hat unter anderem folgende Aufgaben:
• Sorge für die ordnungsgemäße Durchführung der Wahl
• Sorge für Ruhe und Ordnung im Wahlraum
• Überprüfung der Wahlberechtigung auf Grund des Wählerverzeichnisses
• Überprüfung von Wahlscheinen
• Ausgabe des Stimmzettels
• Vermerk über die Wahlteilnahme im Wählerverzeichnis
• Freigabe der Wahlurne für den Einwurf des Stimmzettels,
• Gegebenenfalls Hilfeleistung bei Stimmabgabe von Wählerinnen und Wählern mit Behinderung
• Zählung der Wähler
• Zählung der Stimmen
• Ermittlung des vorläufigen Wahlergebnisses im Rahmen einer sogenannten Schnellmeldung, die an die Gemeindebehörde weitergeleitet wird
• Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk
Über die Wahlhandlung sowie die Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses ist vom Schriftführer des Wahlvorstandes eine Niederschrift zu fertigen, die von den Mitgliedern des Wahlvorstandes zu genehmigen und zu unterzeichnen ist.
Die Wahlvorstände müssen bereits vor Öffnung der Wahllokale um 8:00 Uhr Vorbereitungen treffen. Bis 18:00 Uhr sind die Wahllokale geöffnet. Danach folgt die Auszählung. Diese kann – je nach Umfang der Wahl – einige Stunden dauern.
Alle Wahlhelfenden erhalten für ihren Einsatz eine Aufwandsentschädigung.





