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Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Nachfolgend finde Sie die wichtigsten Informationen zur nächsten Kommunalwahl:
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde für ihr Gebiet jeweils einen Wahlkreis. Ebenso bildet bei Landkreiswahlen jeder Landkreis innerhalb der Landkreisgrenzen einen Wahlkreis.Zusätzlich können die Wahlkreise in Stimmbezirke eingeteilt werden. Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern müssen Stimmbezirke bilden. Sowohl bei Gemeinde- als auch bei Landkreiswahlen sind hierfür die Gemeinden zuständig. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen Abstimmungsraum.
Hier können Sie wählen:
Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal
Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf
Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen
Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing
Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach
Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf
Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart
Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums unter Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
Die Präsentation zur diesjährigen Bürgerversammlung finden Sie hier.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Nachweis des hochpathogenen Virus H5N1 bei verendeten Gänsen in einem Geflügelbetrieb im Gemeindegebiet Simbach erbracht. In dem Betrieb waren innerhalb weniger Tage fast 3.000 Tiere verendet.
Zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen wurden umgehend folgende Maßnahmen angeordnet:
- Tierschutzgerechte Tötung des restlichen Bestands im betroffenen Betrieb zur Eindämmung der Seuche
- Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern rund um den Seuchenbetrieb
- Aufstallungspflicht für Geflügel in den betroffenen Zonen
- Verbringungsverbot für Geflügel, Bruteier, Konsumeier sowie Geflügelprodukte aus den Zonen
- Keine Geflügelmärkte oder -austellungen
- Betriebskontrollen und Beprobungen in den umliegenden Geflügelhaltungen
Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen ist im Wortlaut auf der Homepage des Landkreises (https://dingolfing-landau.de/amtsblatt/amtsblaetter-2025/) zu finden.
Link zur Schutzzone (3km): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2261CD4595B47373D68A1E5357E808E0CAE3E6CB12A3F6314CF9713961ABA431
Link zur Überwachungszone: (10km): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/453C5E15465EDD2A378039FB1413A5A49C77B89F451F6BBDB3D1875B2D87B55D
Hinweis für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter):
Bitte setzen Sie die geltenden Maßnahmen strikt um und achten Sie auf mögliche Krankheitsanzeichen. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Vögel betrifft. Für den Menschen besteht laut FLI kein erhöhtes Risiko, sofern grundlegende Hygieneregeln beachtet werden, etwa kein Kontakt zu verendeten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen, Geflügel und Eier nur aus kontrollierten Quellen beziehen, Hände gründlich waschen nach dem Kontakt mit Geflügel oder Stallungen, keine Tiere oder tierischen Produkte aus den betroffenen Zonen mitnehmen und in betroffenen Betrieben: Schutzkleidung tragen, Stiefel und Geräte regelmäßig desinfizieren. Die Krankheit ist anzeigepflichtig – auch bei Verdachtsfällen.
Der Kreis-Caritasverband plant heuer wieder eine „Wunschbaumaktion“ zu Weihnachten. Diese ist für Kinder bis 12 Jahren gedacht, die in Familien aufwachsen, in denen die finanziellen Mittel sehr beschränkt sind oder aufgrund anderer Gegebenheiten und Problemlagen eine Unterstützung sinnvoll wäre.
Familien können sich bei Bedarf für ihr Kind ein Geschenk im Wert von maximal 40 € wünschen. Dazu ist es lediglich nötig, sich ein Formular im Einwohnermeldeamt der Gemeinde abzuholen, auszufüllen und bis zum 09.11.2025 an die Caritas einzusenden. Selbstverständlich werden Daten nicht an Dritte weitergegeben.
Die Geschenke können dann im Zeitraum vom 16.12. – 18.12. im Caritasgebäude in Landau abgeholt werden. Genauere Infos erhalten Sie in dem vorgefertigten Schreiben der Caritas in der Gemeinde!
Wichtig: Für jedes Kind kann nur ein Wunsch erfüllt werden!





