Nachrichten und Neuigkeiten
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschäge für die Bürgermeisterwahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Gemeinderatswahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Landratswahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung über die zugelassenen Wahlvorschläge für die Kreistagswahl finden Sie in Anlage 1 und Anlage 2.
Die Wahlbekanntmachung zur Kommunalwahl finden Sie hier.
Die Bekanntmachung zur zweiten Wahlausschusssitzung zur Feststellung des abschließenden Ergebnisses finden Sie hier.
Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge ein!
Die alljährliche Verleihung der Ehrenamtsmedaille des Marktes Eichendorf findet auch in diesem Jahr wieder statt. Daher werden alle Vereine im Gemeindegebiet aufgerufen, Vorschläge in der Gemeindeverwaltung einzureichen. Diese nimmt Frau Eckl-Grum (Erdgeschoss, Zimmer Nr. 4) gerne persönlich, telefonisch unter 09952/9301-19 oder per E-Mail Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! entgegen.
Ein Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Rathaus & Politik – Formulare zum Download“.
Was sind die Voraussetzungen?
- mindestens 10-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit versilberter Medaille und Urkunde
- mindestens 25-jährige Tätigkeit in der Vorstandschaft eines Vereines – Auszeichnung mit einer echt silbernen Medaille und Urkunde
- die zu ehrende Person muss noch aktiv in der Vorstandschaft tätig sein oder in den letzten Jahren ausgeschieden sein
- nicht nur Vorstandschaft im „engeren Sinne“, sondern auch die erweiterte Vorstandschaft und das Funktionspersonal (z. B. Platzwart usw.)
- pro Verein wird jährlich maximal eine Person geehrt
- Vereine mit Sitz in der Marktgemeinde Eichendorf
- Vereinszweck: keine reinen Geselligkeitsvereine, es soll Jugendarbeit betrieben werden
Hier kommen Sie zum Formular: Ehrenamtsmedaille
Auf der Homepage des Marktes Eichendorf unter der Rubrik „Rathaus & Politik“ unter „Wahlen“ ist der Stimmzettel zur Marktgemeinderatswahl digital eingestellt, hier können Sie online testen, wie Sie ihre Stimmen vergeben können und wann der Stimmzettel gültig ist und wann er ungültig wird.
1. Ankreuzen eines Wahlvorschlags („Listenkreuz“)
Die wählende Person kann einen Wahlvorschlag beim Kennwort ankreuzen, ohne bestimmte Bewerber/innen auszuwählen; damit vergibt sie so viele Stimmen, wie der Wahlvorschlag Namen umfasst.
2. Bis zu drei Stimmen für eine/n Bewerber/in („Kumulieren“)
Mit ihren Stimmen kann die wählende Person die Chancen einzelner Personen, ein Mandat zu erringen, durch „Häufeln“ (= Kumulieren) vergrößern: Sie kann diesen Bewerber/innen bis zu drei Stimmen geben. Hierzu wird das Feld vor dem Bewerber nicht angekreuzt, sondern es wird die entsprechende Anzahl der Stimmen mit „2“ oder „3“ eingetragen.
3. Stimmen für Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen („Panaschieren“)
Die wählende Person kann ihre Stimmen Bewerber/innen auf verschiedenen Wahlvorschlägen geben (=Panaschieren). Sie braucht sich nicht auf Bewerber/innen einer Partei oder Wählergruppe beschränken. Die Gesamtstimmenzahl 20 darf aber insgesamt nicht überschritten werden.
4. Verbindung von Listenkreuz und Einzelstimmvergaben
Die wählende Person hat außerdem die Möglichkeit, die Einzelstimmvergabe (auch Kumulieren und Panaschieren) mit einem Listenkreuz zu verbinden und kann damit die Reststimmen vergeben, falls die Gesamtstimmenzahl noch nicht erreicht ist. Grundsatz beim Auszählen der Stimmen: „Einzelstimmvergabe geht vor Listenkreuz!“
Aber beachten – Gültig wählen!!!
Der Stimmzettel ist unter anderem ungültig, wenn
• die Gesamtstimmenzahl überschritten wurde,
• Zusätze, Bemerkungen oder Vorbehalte auf den Stimmzettel geschrieben werden,
• sich nicht eindeutig erkennen lässt, für wen die Stimmen abgegeben wurden, er leer abgegeben ist oder ausschließlich Streichungen von Namen oder Listen enthält – eine positive Willensbekundung des Wählers muss klar erkennbar sein!
Hier gehts zum Stimmzettel.
Im Rahmen der anstehenden Sanierung der Vilsbrücke in Adldorf wird die Brücke vollständig erneuert. Ziel der Maßnahme ist es, die Verkehrssicherheit und die Lebensdauer der Brücke nachhaltig zu verbessern.
Im Zuge der Sanierung wird zunächst der bestehende Aufbau der Brücke zurückgebaut. Die alten Kappen werden entfernt und durch neue ersetzt. Gleichzeitig wird ein neues, den aktuellen Sicherheitsstandards entsprechendes Geländer montiert. Anschließend erfolgt die Erneuerung der Brückenabdichtung, um die Konstruktion dauerhaft vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Zum Abschluss wird ein neuer Asphaltbelag aufgebracht.
Durch diese umfassenden Maßnahmen wird die Brücke technisch auf den neuesten Stand gebracht und für die zukünftigen Verkehrsbelastungen gerüstet.
Während der Bauarbeiten ist eine Durchfahrt im Bereich der Brücke nicht möglich, weshalb eine entsprechende Umleitung eingerichtet wird.
Die Baumaßnahme beginnt am 02. Februar 2026 und endet am 05. April 2026.
Während der gesamten Bauzeit ist eine Durchfahrt im Bereich der Brücke nicht möglich. Um den Verkehrsfluss aufrechtzuerhalten, wird eine örtliche Umleitung eingerichtet. Diese erfolgt über die Staatsstraße 2113 sowie die Kreisstraße DGF 30 über Eggendorf. Die Umleitungsstrecke wird entsprechend ausgeschildert.
Die zuständigen Stellen bitten alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die notwendigen Einschränkungen und empfehlen, den betroffenen Bereich nach Möglichkeit zu umfahren oder mehr Fahrzeit einzuplanen.






