Nachrichten und Neuigkeiten
Innerhalb von 13 Jahren weit über 100 000 Stück verkauft!
Am 30. Juli 2012 startete der Verkauf des neuen Einkaufsgutscheins „Eichendorf-Zehner“ für die gesamte Marktgemeinde. Die Verkaufsbilanz nach 13 Jahren kann sich sehen lassen!
Ein kurzer Rückblick:
Über 4 Monate befasste sich die Arbeitsgruppe 1 der Gemeindeentwicklung unter der Leitung von Sepp Maidl (2. Vorsitzender des Vereins) im Frühjahr 2012 mit dem Projekt Einkaufsgutschein. Für das Design sorgte Mediengestalter Markus Maidl. Die Gemeindeverwaltung und EDEKA Zocher erklärten sich sofort bereit, den Verkauf des neuen Einkaufsgutscheins zu übernehmen.
56 Gewerbetreibende fast aller Branchen der Marktgemeinde Eichendorf in den Orten Adldorf, Aufhausen, Eichendorf, Enzerweis, Exing, Hartkirchen, Haid, Heimhart, Lappersdorf, Indersbach, Pitzling, Prunn, Pöcking, Reichstorf, Ölling, Wannersdorf und Wisselsdorf beteiligten sich zum Verkaufsstart an der Aktion und nehmen den „Eichendorf-Zehner“ als Zahlungsmittel an.
In der Jahresversammlung 2024 des Gemeindeentwicklungsvereins wünschte sich die Gemeindeverwaltung, das Handling im Rathaus zu vereinfachen und die Ausgabe und Rücknahme der Gutscheinkarten mit QR-Codes zu digitalisieren.
Auch ein „Eichendorf-Zwanziger“ wurde gewünscht.
Der Verein erklärte sich bereit, dieses Projekt in Angriff zu nehmen. Der Zehner wurde von Mediengestalter Markus Maidl neu gestaltet und ein Zwanziger entworfen. Die neuen Gutscheinkarten enthalten neben der Nummerierung nun auch einen QR-Code.
Die Herstellungskosten und auch die Kosten der Software für das Rathaus zum Verarbeiten der QR-Codes übernimmt die Gemeindeentwicklung. Die Einführung der neuen Gutscheinkarten ist für November 2025 geplant.
Die teilnehmenden Unternehmen/Geschäfte sind an dem auffälligen Hinweisschild im Eingangs-bereich zu erkennen: „Eichendorf- Zehner – Wir sind dabei!“.
Es wäre schön, wenn sich noch weitere Geschäftsinhaber und Dienstleister in der Marktgemeinde entschließen könnten, am Erfolgsmodell „Eichendorf-Zehner“ teilzunehmen.
Ihr Ansprechpartner: Josef Maidl,
Tel. 09952/9099321, e-mail:
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
In Kürze wird wieder ein Flyer erstellt, in dem alle teilnehmenden Geschäfte und Dienstleister vorgestellt werden.
Wo erhält man die Eichendorfer Einkaufsgutscheine?
Die attraktiven Gutscheine erhalten Sie im Rathaus am Marktplatz (Montag bis Freitag) und bei GETRÄNKE EIBL (Montag bis Samstag) an der Bahnanlage, jeweils zu den üblichen Öffnungszeiten.
Die Vorstandschaft des Gemeindeentwicklungsvereins und Projektleiter Sepp Maidl bedanken sich bei den Gewerbetreibenden der Marktgemeinde für die Teilnahme, bei den Sponsoren, bei der Bevölkerung für die überragende Akzeptanz und ganz besonders bei den Verkaufsstellen GETRÄNKE EIBL und Markt Eichendorf (Rathaus).
(Text: Gemeindeentwicklung Eichendorf e.V.)

Bei den Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern werden rund 39.500 kommunale Mandatsträger für grundsätzlich sechs Jahre gewählt – in den Gemeinden die ersten Bürgermeisterinnen und Bürgermeister oder die Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister sowie die Gemeinderatsmitglieder, in den Landkreisen die Landrätinnen und Landräte sowie die Kreistage.
Der nächste Wahltermin für die Gemeinde- und Landkreiswahlen in Bayern ist Sonntag, 8. März 2026.
Bekanntmachungen zur Kommunalwahl
Die Bekanntmachung über die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl finden Sie unter Bekanntmachung Einreichung Wahlvorschläge. Die Bekanntmachung über die Eintragungsmöglichkeiten in Unterstützungslisten finden Sie unter Bekanntmachung Eintragungsmöglichkeit Unterstützungsliste.
Nachfolgend finde Sie die wichtigsten Informationen zur nächsten Kommunalwahl:
Wann wird gewählt?
Wahltag der allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen 2026 ist Sonntag, der 8. März 2026. Die Abstimmungsräume sind von 8 Uhr bis 18 Uhr geöffnet.
Erhält bei der Bürgermeister- oder Landratswahl keine Kandidatin und kein Kandidat mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen, findet am 22. März 2026 eine Stichwahl zwischen den beiden Personen statt, die bei der ersten Wahl die meisten Stimmen erhalten haben.
Wer wird gewählt?
Die allgemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen finden alle sechs Jahre statt.
Dabei werden
a) die meisten ersten Bürgermeisterinnen, ersten Bürgermeister, Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
b) die meisten Landrätinnen und Landräte
c) alle Gemeinde- bzw. Stadtratsmitglieder und
d) alle Kreisrätinnen und Kreisräte
gewählt.
Nur wenige Bürgermeister- und Landratswahlen finden außerhalb dieses Termins statt, falls nämlich die Amtszeit einer amtierenden ersten Bürgermeisterin, eines amtierenden ersten Bürgermeisters, einer amtierenden Landrätin oder eines amtierenden Landrats nicht mit der Wahlzeit des Gemeinderates bzw. Kreistages übereinstimmt, z. B. nach Tod oder Rücktritt einer vorherigen Amtsinhaberin oder eines vorherigen Amtsinhabers.
Wie ist das Wahlgebiet eingeteilt?
Bei Gemeindewahlen bildet jede Gemeinde für ihr Gebiet jeweils einen Wahlkreis. Ebenso bildet bei Landkreiswahlen jeder Landkreis innerhalb der Landkreisgrenzen einen Wahlkreis.Zusätzlich können die Wahlkreise in Stimmbezirke eingeteilt werden. Gemeinden mit mehr als 2.500 Einwohnern müssen Stimmbezirke bilden. Sowohl bei Gemeinde- als auch bei Landkreiswahlen sind hierfür die Gemeinden zuständig. Für jeden Stimmbezirk bestimmt die Gemeinde einen Abstimmungsraum.
Hier können Sie wählen:
Wahlbezirk 01, Eichendorf: Eichendorf, Rathaus, Sitzungssaal
Wahlbezirk 02, Adldorf: Feuerwehrgerätehaus, Adldorf
Wahlbezirk 03, Aufhausen: Pfarrzentrum, Aufhausen
Wahlbezirk 04, Dornach: Enzerweis, Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 05, Exing: Jugendheim, Exing
Wahlbezirk 06, Hartkirchen: Wochenweis, Fahrzeughalle im Feuerwehrgerätehaus
Wahlbezirk 07, Indersbach: Pfarrheim Indersbach
Wahlbezirk 08, Reichstorf: FC-Vereinsheim, Reichstorf
Wahlbezirk 09, Wisselsdorf: Kapellenstüberl im Cosmos-Vereinsheim, Heimhart
Die Briefwahlvorstände treten in der Grund- und Mittelschule in Eichendorf zusammen.
Weitere Antworten auf Ihre Fragen finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums unter Kommunalwahlen in Bayern – Infos zu Wahlterminen, Wahlrecht & Mandaten: StMI
Die Präsentation zur diesjährigen Bürgerversammlung finden Sie hier.
Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) hat den Nachweis des hochpathogenen Virus H5N1 bei verendeten Gänsen in einem Geflügelbetrieb im Gemeindegebiet Simbach erbracht. In dem Betrieb waren innerhalb weniger Tage fast 3.000 Tiere verendet.
Zum Schutz weiterer Geflügelhaltungen wurden umgehend folgende Maßnahmen angeordnet:
- Tierschutzgerechte Tötung des restlichen Bestands im betroffenen Betrieb zur Eindämmung der Seuche
- Einrichtung einer Schutzzone mit einem Radius von 3 Kilometern und einer Überwachungszone mit einem Radius von 10 Kilometern rund um den Seuchenbetrieb
- Aufstallungspflicht für Geflügel in den betroffenen Zonen
- Verbringungsverbot für Geflügel, Bruteier, Konsumeier sowie Geflügelprodukte aus den Zonen
- Keine Geflügelmärkte oder -austellungen
- Betriebskontrollen und Beprobungen in den umliegenden Geflügelhaltungen
Die Allgemeinverfügung mit allen Maßnahmen ist im Wortlaut auf der Homepage des Landkreises (https://dingolfing-landau.de/amtsblatt/amtsblaetter-2025/) zu finden.
Link zur Schutzzone (3km): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/2261CD4595B47373D68A1E5357E808E0CAE3E6CB12A3F6314CF9713961ABA431
Link zur Überwachungszone: (10km): https://visualgeoserver.fli.de/visualize-this-map/453C5E15465EDD2A378039FB1413A5A49C77B89F451F6BBDB3D1875B2D87B55D
Hinweis für alle Geflügelhalter (auch Hobbyhalter):
Bitte setzen Sie die geltenden Maßnahmen strikt um und achten Sie auf mögliche Krankheitsanzeichen. Die Geflügelpest ist eine hochansteckende Tierseuche, die vor allem Vögel betrifft. Für den Menschen besteht laut FLI kein erhöhtes Risiko, sofern grundlegende Hygieneregeln beachtet werden, etwa kein Kontakt zu verendeten Wildvögeln oder deren Ausscheidungen, Geflügel und Eier nur aus kontrollierten Quellen beziehen, Hände gründlich waschen nach dem Kontakt mit Geflügel oder Stallungen, keine Tiere oder tierischen Produkte aus den betroffenen Zonen mitnehmen und in betroffenen Betrieben: Schutzkleidung tragen, Stiefel und Geräte regelmäßig desinfizieren. Die Krankheit ist anzeigepflichtig – auch bei Verdachtsfällen.





